Das Ende der NPD rückt näher: Neues Verbotsverfahren in Sicht

Schleswig-Holstein und Hamburg wollen auf der Konferenz der Innenminister die rechtsextremistische Partei verbieten lassen. Niedersachsen ist noch unschlüssig.

Weg mit den Braunen: Ein Verbot der NPD findet immer mehr Unterstützer. Bild: dpa

HAMBURG taz | Für ein Verbot der rechtsextremistischen NPD hat sich Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie (CDU) ausgesprochen. Er halte sie für eindeutig verfassungswidrig, sehe aber die Notwendigkeit, vor einem neuen Verbotsverfahren weitere Erkenntnisse zu sammeln, sagte Schlie am Freitag in Kiel. "Es darf auf keinen Fall sein, dass die NPD aus einem solchen Verfahren rauskommt und sich als Sieger fühlen könnte."

Die Innenminister der Länder hätten sich noch nicht auf eine gemeinsame Haltung zu einem neuen NPD-Verbot verständigt. Ob dies auf der Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden von Mittwoch bis Freitag nächster Woche gelinge, lasse sich nicht abschätzen, sagte Schlie. Es müsse zügig an dem Thema gearbeitet werden, aber auch sorgfältig.

Hamburg hatte bereits auf der IMK im Sommer versucht, die NPD verbieten zu lassen. Er wolle "dieser Partei endlich den Garaus machen", erklärte Innensenator Michael Neumann (SPD) schon Anfang August, als das Zwickauer Terror-Trio noch unbekannt war: "An der Verfassungsfeindlichkeit der NPD besteht für mich kein Zweifel."

Mit einer ersten Verbotsinitiative war Neumann Ende Juni gescheitert. Der hannoversche Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte zusammen mit Bayern den Hamburger Vorstoß abgeblockt. Nun will Neumann in Wiesbaden einen neuen Anlauf nehmen: "Wir werden alles dafür tun, ein NPD-Verbot zu erreichen", sagte er am Freitag auf Anfrage der taz.

Eine von der IMK im Frühjahr eingesetzte Arbeitsgruppe, die den Rahmen für ein neues NPD-Verbotsverfahren ausloten solle, werde in Wiesbaden einen Bericht vorlegen. Es sei aber noch unklar, ob dies ein Zwischenbericht sei oder der endgültige Bericht mit einer klaren Empfehlung. Für ein Verbot ist das Konsensprinzip Voraussetzung. Die Geschäftsordnung der Innenministerkonferenz sieht nur einstimmige Beschlüsse vor.

Auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) hatte sich für ein NPD-Verbot ausgesprochen. "Ich glaube, wir brauchen einen neuen Anlauf, einen Anlauf, der möglichst von allen Ländern und vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung getragen wird", sagte Scholz.

Niedersachsen ist in der Frage eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens allerdings noch unentschlossen. Innenminister Schünemann habe sich noch keine abschließende Meinung gebildet, sagte ein Sprecher am Freitag in Hannover. Wenn sich ein belastbarer Zusammenhang zwischen der NPD und der Neonazi-Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ergebe, sei dies jedoch ein gewichtiges Argument.

Aus Sicht von Justizminister Bernd Busemann (CDU) müssten zunächst Ermittlungsergebnisse vorliegen, ehe über ein erneutes Verbotsverfahren entschieden werde, sagte ein Ministeriumssprecher. Wenn sich personelle und organisatorische Überlappungen bestätigten, stiegen damit die Chancen.

Die Frage der V-Männer werde an Bedeutung verlieren, sagte auch Schlie. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar 2003 klargemacht, dass der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit juristisch nicht möglich sei, wenn in der Partei V-Leute Führungspositionen innehaben. Mit der Verhaftung des NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben gebe es jetzt aber eine "neue Qualität": "Es wird der Nachweis zu führen sein, dass die NPD als Partei verstrickt ist in die Mordserie des Nazi-Trios aus Zwickau."

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