Datenschützer bezwingt Facebook: Hamburg wahrt seine Gesichter

Der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt ordnet an, dass biometrische Profile bei Facebook rückwirkend geschützt werden. Der Konzern lenkt daraufhin ein.

Facebook hat die Gesichtserkennungsfunktion für alle neuen Nutzer in der EU abgeschaltet. Bild: dapd

HAMBURG epd/dpa | Facebook lenkt bei der vom Hamburger Datenschützer Johannes Caspar und anderen Experten kritisierten Gesichtserkennungsfunktion ein. Das Online-Netzwerk erklärte sich bereit, bis zum 15. Oktober alle bisher erstellten Nutzerprofile zu löschen, wie die irische Datenschützbehörde am Freitag mitteilte. Die Funktion sei bereits für alle neuen Nutzer in der Europäischen Union abgeschaltet worden.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte am Freitag eine Verwaltungsanordnung gegen Facebook erlassen. Darin wird das US-Unternehmen dazu verpflichtet, das seit langem als rechtswidrig in der Kritik stehende Verfahren der Gesichtserkennung auch rückwirkend datenschutzkonform zu gestalten, teilte sein Büro mit. Das Unternehmen habe „sicherzustellen, dass nur mit einer aktiven Zustimmung der bereits registrierten Nutzerinnen und Nutzer biometrische Profile erzeugt und dauerhaft gespeichert werden“.

Die erlassene Anordnung basiere auf den von den europäischen Datenschutz-beauftragten gemeinsam erarbeiten Anforderungen. Darin vorgesehen ist auch, dass Nutzer vorher umfassend über die Risiken des Verfahrens informiert werden müssen.

Ziel der Anordnung sei es laut Caspar überdies nicht, den Einsatz der Technologie der Gesichtserkennung zu verhindern. Vielmehr gehe es darum, den Nutzern Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen „eine bewusste und aktive Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme an dieser nicht unproblematischen Technologie ermöglicht“, so der Datenschutzexperte.

Langwierige Verhandlungen

Aufgrund seiner örtlichen Zuständigkeit beziehe sich die Anordnung nur auf Facebook-Nutzer mit Wohnsitz in Hamburg. Andere deutsche Aufsichtsbehörden hätten entsprechende Verwaltungsverfahren angekündigt.

Bis Facebook am Freitag einlenkte, waren dem Erlass der Anordnung den Angaben zufolge langwierige Verhandlungen mit dem Unternehmen vorausgegangen. Letztlich seien diese bis dato daran gescheitert, dass Facebook auf dem Verhandlungsweg nicht dazu zu bewegen war, das Verfahren an europäische Datenschutzstandards anzupassen.

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