Der Mindestlohn kommt: Umgehungsversuche der Arbeitgeber

Der Mindestlohn kommt zum 1. Januar - nicht für alle. Und die Arbeitgeber suchen nach weiteren Wegen, um ihn nicht zahlen zu müssen.

Auch Zeitungsausträger bekommen den Mindestlohn nur, wenn sie über 18 Jahre alt sind. Bild: dpa

BERLIN dpa | Gut zwei Wochen vor dem Start des Mindestlohns wirft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Arbeitgebern gezielte Versuche zur Umgehung der Lohnuntergrenze vor. Anwälte berieten Unternehmen dabei, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Eine der größten Lücken betrifft die Jugendlichen.“ Die Arbeitgeber wiesen die Vorwürfe zurück.

Beim DGB suchen laut Körzell etwa Austräger Rat. Sie seien vom Arbeitgeber gefragt worden, ob Minderjährige in der Familie seien. „Auf diese sollte dann der Auftrag umgeschrieben werden, so dass der Mindestlohn entfällt – auch wenn weiter die Erwachsenen die Zustellung machen würden“, sagte Körzell. „Diesen Umgehungstatbestand halte ich für eine Sauerei.“

Andere Unternehmen wollten Langzeitarbeitslose nur für sechs Monate einstellen. So lange wird kein Mindestlohn fällig. Die Strategie sei, die Betroffenen dann durch andere Arbeitslose zu ersetzen. „Wir werden diejenigen, die bereit sind, gegen solche Praktiken zu klagen, vor den Gerichten vertreten“, kündigte Körzell an. Es könnten aber nur Gewerkschaftsmitglieder vertreten werden.

„Wir werden auch dafür sorgen, dass diese Arbeitgeber bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Pranger gestellt werden, damit sie auf lange Sicht ihr Handwerk gelegt bekommen.“

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums warnte: „Arbeitgeber müssen bei Nichteinhaltung der geltenden Regeln mit hohen Strafen rechnen.“ Entsprechend Angebote für Rechtsberatung seien auch unseriös, „wenn sie vorgaukeln, es gäbe legale Wege der Zahlung von weniger als 8,50 Euro pro Stunde.“ Der Mindestlohn gilt ab 1. Januar.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warf dem DGB vor, den Unternehmen rechtswidrige Absichten zu unterstellen, bevor der Mindestlohn überhaupt in Kraft getreten ist.

Arbeitgeberverbände sind erbost

„Statt die Risiken eines flächendeckenden Mindestlohns für Beschäftigung und Konjunktur in den Blick zu nehmen, wird mit haltlosen Vorwürfen Stimmung gemacht“, so ein Sprecher.

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte der Welt am Sonntag zudem, viele Betriebe reagierten geschockt auf die neue Pflicht, die Arbeitszeiten für zusätzliche Beschäftigtengruppen zu erfassen und zu dokumentieren.

„Das Gesetz wird eine Bürokratie-Geißel gerade für kleinere Betriebe“, so Wollseifer. Auch die Bauindustrie übte scharfe Kritik. „Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel redet von Bürokratieabbau, und Sozialministerin Nahles setzt neue Bürokratie-Monster in die Welt“, sagte Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der deutschen Bauindustrie.

Laut Focus sollen die Folgen des Mindestlohns in den kommenden drei Jahren in einer großen Studie erforscht werden. Unter Federführung des DIW Berlin würden dazu 25.000 Beschäftigte befragt.

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