Der Umgang von Facebook mit Metadaten: „Wer verklagt schon seine Freunde?“

Bei Freundschaftsvorschlägen weiß Facebook oft besser über uns Bescheid, als uns lieb ist. Selbst schuld, sagt Alexander Sander vom Verein „Digitale Gesellschaft“.

Zwei Schulkinder umarmen sich

Freundschaftsanfrage der unbedenklichen Art Foto: dpa

taz: Herr Sander, in den USA hat eine Psychiaterin bemerkt, dass Facebook ihre KlientInnen einander als FreundInnen vorschlug – obwohl die sich vorher nicht gekannt oder jemals miteinander gesprochen hätten. Wie ist das möglich?

Alexander Sander: Das Wahrscheinlichste ist, dass die Klien­ten alle die Nummer der Psychia­terin in ihrem Handy-Telefonbuch gespeichert und zudem die Facebook-Applikation darauf installiert hatten. Der App muss man bei der Installation nämlich zusichern, auf Nummern aus dem Adressbuch zugreifen zu können. Die Verbindung der Klienten untereinander ist für das Netzwerk dann einfach.

Ist das zulässig? Zumal Facebook die UserInnen nicht darüber informiert, dass es diese Metadaten nutzt.

Man stimmt der Verwendung der Daten bei der App-Installation zu. Somit ist Facebook fein raus. Die Datenschutzverletzung liegt also beim User, obwohl er natürlich in gewisser Weise dazu gegängelt wird. Theoretisch müsste der User alle Kontakte in seinem Telefonbuch um Erlaubnis bitten, ihre Nummer mit Facebook teilen zu dürfen.

Eine vergleichbare Situation gibt es bei den Standortdaten, die natürlich auch von Facebook benutzt werden können: Wenn man Facebook erlaubt hat, darauf zuzugreifen, dürfen sie auch verwendet werden. Facebook hat es geschickt angestellt, auf diese Weise an sogenannte Metadaten wie Standorte oder Telefonnummern zu gelangen.

Statt mir möglichst passende Freundschaften vorzuschlagen, ist Facebook am Ende also nur daran gelegen, möglichst viele Metadaten zu sammeln?

Einerseits haben gewisse Sachen auch ihre Vorteile. Die Ortsbestimmung kann uns beispielsweise davor schützen, Opfer von Hackern zu werden. Das geschieht dann, wenn eine Seite uns fragt, ob das wirklich wir sind, die sich da einloggen.

33, ist Geschäftsführer von Digitale Gesellschaft e.V. Der gemeinnützige Verein setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum ein

Das ändert natürlich nichts daran, dass Facebook weiterhin möglichst viele Daten sammeln möchte, um mehr Leute auf die Seite zu lenken und ihnen mehr Werbung zu bieten. Das tut es übrigens schon bevor wir uns überhaupt angemeldet haben. Da User schon vor der Anmeldung in den Adressbüchern verschiedener Freunde gespeichert sind, entsteht schon vor Anmeldung ein umfassendes Profil von ihnen.

Gibt es Regulierungsmaßnahmen?

Die Regulierung ist im Grunde schon da: Facebook darf keine Daten an Dritte weitergeben. Die Leute müssen aber ihr Verhalten ändern, denn Facebook ist in diesen Fällen rechtlich auf der sicheren Seite. Wer verklagt schon seine Freunde, die die Daten weitergegeben haben?

Wird denn genug über diese Themen gesprochen?

Nein, eine ernste Debatte sehe ich bisher noch nicht. Es muss allgemein darüber geredet werden, welche Daten man online preisgibt. Zudem muss sich ein allgemeines Wissen breitmachen über Daten im digitalen Raum.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.