EU-Parlament stimmt für Medienfreiheit: Klares Ja für Medienfreiheitsgesetz

Am Mittwoch stimmte das Europäische Parlament für das EU-Medienfreiheitsgesetz. Das soll in Zukunft den Schutz von Jour­na­lis­t*in­nen regeln.

Mikrofone vor Flaggen.

Die EU-Kommission hatte das Gesetz 2022 vorgeschlagen, um die Pluralität und Unabhängigkeit von Medien zu stärken Foto: Thomas Trutschel/photothek/imago

STRAßBURG afp | Das Europaparlament hat Regeln für einen besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten vor politischer Einflussnahme abschließend verabschiedet. Die Abgeordneten nahmen das sogenannte Medienfreiheitsgesetz am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich an. Es sieht eine neue Medienbehörde vor, die in Deutschland teilweise auf Kritik stößt.

Für die Verordnung stimmten 464 Abgeordnete, bei 92 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen. Die Berichterstatterin Sabine Verheyen (CDU) sprach von einem „Meilenstein für den Schutz der Medienvielfalt“. Reporter ohne Grenzen erklärte, die EU gehe einen „wichtigen Schritt für das Recht auf Information“.

Die EU-Kommission hatte das Gesetz 2022 vorgeschlagen, um die Pluralität und Unabhängigkeit von Medien zu stärken. Vor allem in Ungarn sieht Brüssel die Pressefreiheit bedroht, das Gleiche galt für Polen bis zur Wahl von Ministerpräsident Donald Tusk im Oktober.

Regierungen dürfen nach dem Gesetz nicht in redaktionelle Entscheidungen eingreifen. Der Quellenschutz wird EU-weit festgeschrieben. Hohe Hürden gibt es für den Einsatz von Spionagesoftware wie Pegasus. Dafür ist künftig eine richterliche Anordnung vorgeschrieben.

Neu geschaffen wird ein europäischer Medienrat. Das Gremium aus Vertretern der Mitgliedstaaten soll unter anderem eine übermäßige Konzentration in der Branche verhindern. Medienunternehmen müssen künftig zudem ihre Eigentümerstruktur offenlegen. Das Gleiche gilt für öffentliche Finanzquellen, auch aus dem nichteuropäischen Ausland.

Die europäischen Dachverbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sehen darin ein „Medien-Unfreiheitsgesetz“ mit zu starken Auflagen. Auch deutsche Verlegerinnen und Verleger und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatten Brüssel vor Überregulierung gewarnt.

Die Mitgliedsländer müssen das Gesetz noch formal besiegeln. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt greift es dann in den 27 EU-Ländern.

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