EU-Ultimatum zur Vorratsdatenspeicherung: Die Frist verstreicht

Am Donnerstag endet die EU-Frist zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Ab jetzt droht Deutschland ein Bußgeld in Millionenhöhe.

Welche Daten sollen gespeichert werden? Union und FDP streiten sich. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Es wird ernst mit den Vorratsdaten. Ab dem 26. April kann die EU-Kommission eine Klage gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung einreichen. Das Verfahren kann zwar längere Zeit dauern. Am Ende aber drohen Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe.

Die EU hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekom-Verbindungsdaten 2006 beschlossen – mit Zustimmung der damaligen schwarz-roten Bundesregierung. Deutschland hat die Richtlinie zunächst auch fristgerecht umgesetzt. Doch im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz und forderte eine Neuregelung mit mehr Datenschutz.

Seitdem können sich Union und FDP nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen, ein Kompromiss ist derzeit auch nicht zu erwarten. Doch die Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie besteht weiterhin. Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Im Vorverfahren, das am 26. April endet, wurde Deutschland von der Kommission noch einmal aufgefordert, seinen Pflichten nachzukommen. Natürlich ist seither aber nichts passiert.

Ab nun kann Brüssel Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verklagen. Ein Vertragsverletzungsverfahren dauert am EuGH rund 20 Monate ab Klage. Die Kommission kann dabei entweder nur die Vertragsverletzung rügen und müsste dann später in einem neuen Verfahren ein Zwangsgeld beantragen. So ging die Kommission beim VW-Gesetz vor. Hier hat der EuGH Deutschland 2007 verurteilt, erst im November 2011 beantragte die Kommission ein Zwangsgeld gegen Deutschland. Ein Urteil steht noch aus.

Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Jahr 2009 kann die Kommission den Rechtsweg aber auch beschleunigen und beim EuGH sofort ein Zwangsgeld wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie beantragen. Das Zwangsgeld wird sich voraussichtlich in zweistelliger Millionenhöhe bewegen und bei fortdauernder Pflichtverletzung täglich anwachsen.

Inhaltlich wird der EuGH die Richtlinie dabei nicht prüfen. Das erhoffen Gegner der Vorratsdatenspeicherung von einer Vorlage des irischen High Court. Die irische Vorlage ist aber beim EuGH noch nicht eingegangen.

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