Eilanträge von EZB-Kritikern abgewiesen: EZB darf weiter Inflation ankurbeln

Die EZB darf weiter munter Staatsanleihen kaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge ehemaliger AfD-Politiker abgewiesen.

Zwei Männer schauen auf eine Armbanduhr

2014 hatten es Bernd Lucke (re) und Olaf Henkel (li) auch schonmal eilig Foto: dpa

KARLSRUHE dpa | Die Europäische Zentralbank (EZB) kann ihre milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig fortsetzen. Die Karlsruher Richter wiesen Eilanträge der ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und anderer als unzulässig ab, wie das oberste deutsche Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die EZB-Kritiker wollten mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs fortgeführt wird, solange über die Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB noch nicht entschieden worden ist. (Az.: 2 BvR 1651/15).

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli den Europäischen Gerichtshof in den Rechtsstreit eingeschaltet. Eine Entscheidung steht noch aus. Eine einstweilige Anordnung hätte die Hauptsache vorweggenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun.

Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil – derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.