Elektronische Fußfessel: Täter getürmt - oder Batterie leer?

Entlassene Schwerverbrecher sollen künftig mit der elektronischen Fußfessel kontrolliert werden. Aber: Der eingebaute GPS-Sender muss täglich aufgeladen werden.

Braucht viel Strom und ist daher fehleranfällig: die elektronische Fußfessel. Bild: dpa

FREIBURG taz | Ab kommendem Jahr wird die elektronische Fußfessel bundesweit zur Überwachung entlassener Häftlinge eingeführt. Hierzu wird eine Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen geplant. Als drittes Land nach Hessen und Bayern hat am Dienstag Baden-Württemberg den Beitritt zum entsprechenden Staatsvertrag beschlossen, die anderen Länder werden folgen.

Die elektronische Fußfessel kommt für Straftäter in Frage, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden oder mindestens drei Jahre Haft verbüßt haben. Im Rahmen der anschließenden Führungsaufsicht kann für sie künftig auch eine elektronische Überwachung angeordnet werden. Damit soll die Einhaltung konkreter Weisungen überwacht werden. So kann etwa einem Sexualtäter verboten werden, sich Spielplätzen oder Kindergärten zu nähern. Tut er es dennoch, wird er durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Bleibt er dann in der verbotenen Zone, wird die Überwachungszentrale aktiv und alamiert die Polizei.

Die gemeinsam Überwachungszentrale der Länder soll zentral in Hessen eingerichtet werden. Daneben wird es, ebenfalls in Hessen, eine Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) geben. Dort wird geprüft, ob ein Alarm auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist oder ob wirklich ein Alarmfall vorliegt. Dies soll die Polizei entlasten.

Fußfessel war Wunsch der Länder

Die neuen elektronischen Fußfesseln brauchen wegen der benutzten GPS-Technik viel Strom und sind daher fehleranfällig. Mit dem Projekt befasste Beamten gehen davon aus, dass der GPS-Sender täglich aufgeladen werden muss. Wenn der Überwachte vergisst, den Sender vor dem Schlafengehen an die Steckdose anzuschließen, gibt es am nächsten Tag ein Problem. Deshalb wird der Überwachte bei Kontakabbruch zunächst von der GÜL angerufen, und gefragt, ob er vergessen hat, die Batterien aufzuladen. Meldet er sich nicht, gehen die Überwacher davon aus, dass er die Fußfessel durchschnitten hat, um sich der Kontrolle zu entziehen.

Der präventive Nutzen der Maßnahme ist umstritten. Schließlich können nicht alle Spielplätze Deutschlands als verbotene Zone markiert werden. Außerdem trifft man Kinder ja auch anderswo. Eine Diskussion über den Sinn ist aber hinfällig, sind die Länder doch ab 2012 verpflichtet, die Technik anzuschaffen und vorzuhalten, falls ein Richter die elektronische Fußfessel anordnet. Um Kosten zu sparen haben die Länder beschlossen, gemeinsam zu agieren. Baden-Württemberg rechnet mit jährlichen Kosten für das Land in Höhe von 420 000 Euro pro Jahr und geht davon aus, dass rund 60 Personen mit der Fußfessel überwacht werden.

Die neue Überwachungs-Möglichkeit wurde im Gesetz über die Reform der Sicherungsüberwachung eingeführt. Federführend war Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die damit einem Wunsch der Länder entsprach.

In Hessen wird die elektronische überwachung schon seit dem Jahr 2000 eingesetzt. In Baden-Württemberg wird seit 2010 ein Modellversuch durchgeführt. Für die anderen Bundesländer ist die elektronische Fußfessel völlig neu. Mehrfach gab es auf Bundesebene Vorstöße, den elektronisch überwachten Hausarrest als alternative Strafe einzuführen. Bisher fand dies im Bundestag aber keine Mehrheit.

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