Kindersoldaten des verurteilten kongolesischen Kriegsverbrechers Thomas Lubanga bekommen ein Recht auf Entschädigung. Die Den Haager Richter fordern Staaten zu Zahlungen auf.

Finanzielle Entschädigung: Kindersoldat aus Lubangas Rebellengruppe in Kongo im Jahr 2003. Bild: dapd
DEN HAAG dpa/dapd | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Opfern des verurteilten Kriegsverbrechers Thomas Lubanga das Recht auf Entschädigung zuerkannt. Ehemalige Kindersoldaten und ihre Angehörigen können ihre Forderungen beim Treuhandfonds des Gerichtes für Opfer geltend machen. Das entschieden die Richter am Dienstag in Den Haag.
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Der frühere kongolesische Rebellenführer Lubanga war im Juli wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten im Kongo zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Es war das erste Urteil des Weltstrafgerichtes in seiner zehnjährigen Geschichte.
Der 51-jährige Lubanga wurde für schuldig befunden, als Gründer und Führer der Union des Patriotes Congolais (UPC) und ihres bewaffneten Arms im blutigen Konflikt in der ostkongolesischen Provinz Ituri zwischen 2002 und 2003 Kindersoldaten zwangsverpflichtet, rekrutiert und eingesetzt zu haben. Lubanga wies die Vorwürfe zurück.
Er kann sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das Strafmaß Berufung einlegen. Lubanga, in grauem Anzug und Krawatte, zeigte bei der Verlesung der Strafe keinerlei Reaktion. Die Anklage hatte ursprünglich 30 Jahre gefordert und erklärt, sich mit einer Reduzierung des Strafmaßes auf 20 Jahre zufriedenzugeben, wenn Lubanga sich „aufrichtig“ bei seinen Opfern entschuldigen würde, worauf dieser nicht einging.
Der Opferfonds des Gerichtes verfügt nach seinem jüngsten Jahresbericht über rund 3,5 Millionen US-Dollar, die aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedsstaaten stammen. Die Richter forderten die Vertragsstaaten zu weiteren Hilfen auf. „Der Treuhandfonds braucht genügend freiwillige Beiträge, um ein bedeutendes und wirksames Entschädigungsprogramm einzurichten.“ Der verurteilte Lubanga selbst verfügt den Angaben des Gerichtes zufolge über kein Vermögen.
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