Ermittlungen gegen Flatrate-Bordelle: Grüne streiten über Pussy-Club

Die Grünen streiten darum, ob Flatrate-Bordelle per se gegen die Menschenwürde verstoßen und die Justiz ermittelt wegen illegaler Beschäftigung.

Wird hier die Menschenwürde verletzt? Prostituierte im Pussy-Club. Bild: reuters

Der Konflikt um sogenannte Flatrate-Bordelle kommt nicht zur Ruhe. Auf der juristischen Ebene, die die Staatsanwaltschaft Mannheim am Dienstag erläuterte, geht es um eher banale Themen: Waren die Rumäninnen, die im Fellbacher "Pussy-Club" arbeiten, scheinselbständig? Dann hätte die Betreiberin, die ihre Mitarbeiterinnen offiziell als "Subunternehmerinnen" beschäftigte, Sozialabgaben unterschlagen. Allein Fellbach wären dann 200.000 Euro entgangen.

Deshalb sitzen die Betreiberin, ein Geschäftskollege und zwei Mitarbeiterinnen in Untersuchungshaft. Der Nebeneffekt: Wenn die Rumäninnen scheinselbständig waren, dann hätten sie zugleich illegal in Deutschland gearbeitet. Selbstständig dürfen sie in Deutschland arbeiten, für eine Anstellung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Auf der politischen Ebene geht es darum, ob Flatrate-Bordelle per se gegen die Menschenwürde verstoßen. Dieser Ansicht sind sämtliche Parteien in Baden-Württemberg. Alle Landtagsfraktionen haben sich für ein Verbot dieser Bordelle ausgesprochen. Sogar die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Brigitte Lösch, hält Flatrate-Angebote für "eine Ausnutzung und einen Missbrauch" der Frauen.

"Ebenso wie Alkohol-Flatrates den Körper des Trinkenden schädigt, so schädigen Sex-Flatrates die Körper der Frauen", sagte sie der taz. Den Brief der Pussy-Mitarbeiterinnen, die ihre Arbeitsbedingungen gelobt hatten, hätten diese vielleicht nicht freiwillig geschrieben, meint Lösch.

Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, weist das Urteil ihrer Parteikollegin zurück: "Es ist eine Art Hysterie entstanden", so Schewe-Gerigk zur taz. "Dabei wird nicht mehr gesehen, dass das Prostitutionsgesetz eindeutig die Rechte der Prostituierten gestärkt hat, indem sie nicht nur bestimmte Freier sondern auch bestimmte sexuelle Dienstleistungen verweigern können". Flatrate-Angebote finde sie generell bedenklich. Aber "unter der Voraussetzung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frauen dort gewahrt ist, müssen wir sie wohl akzeptieren", so Schewe-Gerigk. Sie habe Verständnis für die juristische Untersuchung der Bordelle: "Wie andere Arbeitgeber auch müssen Bordell-Betreiber natürlich die arbeitsrechtlichen und hygienischen Bedingungen einhalten", erklärte sie. Gerade diese Transparenz sei ein Ziel des Prostitutionsgesetzes gewesen.

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