Ewige Chemikalien: EuGH lehnt Klage wegen GenX ab

Erneut scheitert der Hersteller Chemours vor Gericht. Er wollte, dass seine Chemikalien nicht länger auf der EU-Liste besorgniserregender Stoffe stehen.

Verglaste Hochhäuser, in denen sich der Europäische Gerichtshof befindet

Hier wurde entschieden: Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg Foto: Becker Bredel/imago

BERLIN taz | GenX-Chemikalien bleiben auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Das entschied an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) und lehnte eine Klage des Hersteller Chemours ab.

GenX-Chemikalien kommen unter anderem bei der Herstellung der Bratpfannenbeschichtung Teflon zum Einsatz. Sie gehören zur problematischen Gruppe der ewigen Chemikalien, die sich in der Umwelt kaum abbauen.

2019 beschloss die Europäische Chemikalienbehörde ECHA, die GenX-Chemikalien auf die Liste der besonders besorgniserregenden Chemikalien zu setzen, weil sie potenziell giftig für die Leber, die Nieren und das Immunsystem sind. Außerdem sind sie sehr langlebig und mobil. Das heißt, sie verbreiten sich leicht, insbesondere im Wasserkreislauf.

Ein so gelisteter Stoff wird damit Gegenstand eines besonderen Zulassungsverfahrens und kann eventuell verboten werden. Die Listung ist somit ein klares Signal an die Wirtschaft, nach Alternativen zu suchen.

EuGH bestätigt früheres Urteil

Allerdings klagte der Hersteller, das US-Unternehmen Chemours, gegen diese Listung. ECHA habe falsche Maßstäbe angewandt, die Feststellungen seien nicht überzeugend und auch unverhältnismäßig, so die Argumentation. Doch schon das Europäische Gericht lehnte Anfang 2022 die Klage ab. Nun bestätigte der EuGH in letzter Instanz, dass die EU-Chemikalienbehörde korrekt gearbeitet hat.

Die NGO Chemtrust begrüßte das Urteil „als wichtiges Signal für die EU-Chemikalienpolitik“. Denn seit letztem Jahr prüfe die ECHA ein Verbot der gesamten Stoffklasse der ewigen Chemikalien.

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