Finanzielle Unterstützung für Familien: Kindergrundsicherung in Stufen

Das Familenministerium von Lisa Paus prüft die gestaffelte Einführung der Kindergrundsicherung ab Mitte 2025. Das würde die Kosten fast halbieren.

Ein Kind spielt mit Plastikspielzeug

Schrittweise mehr Geld: die Kindergrundsicherung soll gestaffelt eingeführt werden Foto: Uwe Anspach / dpa

BERLIN taz | Das Familienministerium geht derzeit davon aus, dass durch eine spätere Einführung der Kindergrundsicherung zur Jahresmitte 2025 mit „etwas über die Hälfte hinausgehenden Kosten“ zu rechnen sei. Das erfuhr die taz am Mittwochmittag aus Kreisen des Familienministeriums.

„Gegenwärtig liegen keine Kosteneinschätzungen für einen späteren Termin zur Einführung der Kindergrundsicherung vor“, heißt es. Jedoch sei in der Tendenz von über der Hälfte der ursprünglichen Kosten auszugehen, da „vor allem Anschaffungskosten, die unabhängig vom genauen Einführungsdatum am Anfang getätigt werden müssen“.

Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung am Mittwoch darüber berichtet, dass ein regierungsinternes Papier eine Prüfung vorsehe, die Kindergrundsicherung nicht wie geplant zum 1. Januar 2025 einzuführen, sondern herauszufinden, „ob und gegenbenenfalls wie (…) Anpassungen an diesem Datum nötig sind“.

„Mit der stufenweisen Einführung ist ein schrittweises In-Kraft-Treten der gesetzlichen Neuregelungen zur Kindergrundsicherung gemeint“, so erfuhr die taz aus Kreisen des Familienministeriums. „Ein gestuftes In-Kraft-Treten ist bei großen Gesetzgebungsvorhaben durchaus üblich und wir zur Zeit geprüft. Dies ist auch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen im Bundestag und Bundesrat“, heißt es weiter.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte neulich den ursprünglichen Termin am 1. Januar 2025 aus organisatorischen, finanziellen und technischen Gründen für nicht machbar erklärt.

Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel Leistungen bündeln und Bürokratie abbauen. Dafür ist ein Grundbetrag vorgesehen, das heutige Kindergeld. Dazu kommt ein Zusatzbetrag, den Menschen beantragen können, die Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und Bürgergeld bekommen. Darüber sollen Berechtigte künftig informiert werden.

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