Forderung des Städte- und Gemeindebunds: Arbeitserlaubnis von Anfang an

Der Städte- und Gemeindebund fordert eine sofortige Arbeitserlaubnis für Geflüchtete. Von einem Zwang zu gemeinnütziger Arbeit hält er hingegen wenig.

Demonstrant mit Plakat "Arbeitsverbote Abschaffen" auf der 1. Mai-Demo in Berlin

„Arbeitsverbote abschaffen“ fordert ein Demonstrant am 1. Mai 2023 in Berlin, das fordert auch der Städte- und Gemeindebund Foto: Stefan Boness

BERLIN dpa/afp/taz | Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert, Asyl­be­wer­be­r:in­nen relativ bald nach ihrer Ankunft eine Arbeitserlaubnis zu geben, falls sie Aussicht auf eine Anerkennung haben. „Der DStGB spricht sich dafür aus, dass Geflüchtete mit Bleibeperspektive von Anfang an arbeiten dürfen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Arbeit könne einen wesentlichen Beitrag zur Integration leisten, und der Bedarf auf dem Arbeitsmarkt sei da.

Nach den bisherigen Regeln dürfen Asylsuchende, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, frühestens nach neun Monaten eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufnehmen. Eine Ausnahme gibt es für Geflüchtete mit minderjährigen Kindern, die nach sechs Monaten einen Arbeitsmarktzugang erhalten. Asylbewerber:innen, die nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, müssen drei Monate auf ihre Arbeitserlaubnis warten.

Die von der Union angestoßene Diskussion über eine verpflichtende gemeinnützige Arbeit von Asyl­be­wer­be­r:in­nen sieht Landsberg skeptisch. Die Erwartungen daran seien „teilweise zu hoch“, sagte er. „Die Kapazitäten sind hier begrenzt, und der bürokratische Aufwand (ist) groß.“ Es gebe auch nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten für jene, die nicht erschienen. „Es braucht keine Symbolpolitik, sondern pragmatische Ansätze zum Umgang mit den Geflüchteten, die hier sind, und eine Begrenzung des Zuzugs für die Zukunft.“

Diskussion über Zwang zu gemeinnütziger Arbeit

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Mitte September für sein Bundesland angekündigt, Asyl­be­wer­be­r:i­nen bis zur Entscheidung über ihren Aufenthaltsstatus verstärkt zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Er forderte, dies auch deutschlandweit umzusetzen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hatte sich gesprächsbereit gegenüber dem Unionsvorstoß gezeigt.

Im Nachbarland Österreich gibt es inzwischen bereits vergleichbare Planungen. So haben sich der dortige Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Flücht­lings­re­fe­ren­t:in­nen der Länder bei einem Treffen in der vergangenen Woche in Kärnten darauf geeinigt, dass Asylbewerber:innen, die eine Grundversorgung bekommen, dazu gezwungen werden sollen, künftig im Gegenzug gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Wer keine gemeinnützige Arbeit leistet, dem oder der soll die Grundversorgung zur Deckung täglicher Grundbedürfnisse – darunter Verpflegung, Unterkunft und Bekleidungshilfe – gekürzt oder sogar gestrichen werden, so die Pläne der Koalitionsregierung aus ÖVP und Grünen. Allerdings gibt es große rechtliche Bedenken, ob ein solches Vorgehen zulässig wäre.

So hat sich die Stadt Wien bereits gegen eine Arbeitspflicht für Asyl­wer­be­r:in­nen ausgesprochen. Die österreichische Hauptstadt fühle „sich der Menschenrechtskonvention verpflichtet“, sagte Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) dem ORF. Und da stehe unmissverständlich, dass Zwangsarbeit verboten sei. „Damit ist das Thema erledigt“, so Hacker.

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