Geplantes Abtreibungsverbot in Polen: Proteste gegen Hardliner

Die Regierungspartei PiS und die katholische Kirche unterstützen einen Gesetzentwurf, der Abtreibung fast ganz verbietet. Tausende demonstrieren.

Demonstranten auf der Straße, sie halten Schilder hoch. Auf einem ist ein Uterus zu sehen

Polnische Abtreibungsbefürworter kritisieren die geplante Gesetzesänderung Foto: dpa

WARSCHAU afp | Tausende Menschen haben am Sonntag vor dem polnischen Parlament gegen eine geplante Verschärfung der Abtreibungsgesetze protestiert. Zahlreiche Demonstranten, darunter viele Frauen, hielten Kleiderbügel aus Draht in die Höhe, als drastisches Symbol für brutale Abtreibungsmethoden in früheren Zeiten, als verzweifelte Frauen auf lebensgefährliche Art selbst abtrieben. „Zugegeben, das ist ein extremes Symbol“, sagte eine junge Demonstrantin, aber es müsse ein deutliches Zeichen gesetzt werden.

Zu der Demonstration in Warschau hatte die linke Partei Razem aufgerufen. Auf Transparenten wurden die Befürworter des Gesetzesentwurfs als „Taliban“ bezeichnet und Polen als „Hölle für Frauen“. Andere riefen: „Make Love not PiS“ mit Blick auf die rechtskonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Die PiS und die katholische Kirche in Polen unterstützen den Entwurf für eine Verschärfung des Abtreibungsrechts. Ähnliche Proteste waren in mehreren weiteren polnischen Städten angekündigt.

In allen Kirchengemeinden wurde am Sonntag ein Schreiben an die Gläubigen verlesen, in dem die Bischöfe ihre Unterstützung für eine Verschärfung der Abtreibungsregeln bekräftigten. Darin heißt es, dass es nicht bei dem 1993 gefundenen Kompromniss-Gesetz bleiben könne.

Das in Polen geltende Abtreibungsrecht ist bereits sehr restriktiv. Es erlaubt Abtreibungen nur in drei Fällen: Bei einer Bedrohung für Leib und Leben der Mutter, einer festgestellten irreversiblen schweren Schädigung des Embryos sowie bei einer durch Vergewaltigung oder Inzest herbeigeführten Schwangerschaft. Die geplanten verschärften Regeln wollen nur noch die Lebensgefahr für die Frau als Abtreibungsgrund gelten lassen.

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