Gesetzentwurf nach Edathy-Affäre: Bloß nicht mehr bloßstellen

Der Plan von Justizminister Maas, „bloßstellende Bilder“ unter Strafe zu stellen, reicht weit. Die Folgen für private Spaßfotos wie für Journalisten sind ungeklärt.

Ist das schon bloßstellend? Merkel transpiriert 2005 in Bayreuth. Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist eine weitreichende Strafvorschrift, die Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch vorlegt. Die Begründung zu dem Gesetzentwurf, die der taz vorliegt, nennt Beispiele wie die Aufnahmen von „betrunkenen Personen auf dem Heimweg“ oder „Opfer einer Gewalttat, die verletzt und blutend auf dem Boden liegen“. Das Abbilden solcher Situationen soll künftig nicht mehr straffrei sein, da es sich dabei aus Sicht des Justizministeriums um „bloßstellende Bildaufnahmen“ handelt.

Künftig soll daher bestraft werden, wer „unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person“ herstellt oder überträgt. In der Begründung heißt es: „Unter bloßstellenden Bildaufnahmen versteht man solche, die die abgebildete Person in peinlichen oder entwürdigenden Situationen oder in einem solchen Zustand zeigen.“

Das Herstellen solcher Fotos soll laut Begründung immer strafbar sein, wenn „angenommen werden kann, dass üblicherweise ein Interesse daran besteht, dass sie nicht hergestellt, übertragen oder Dritten zugänglich gemacht werden.“ Es kommt also nicht darauf an, dass die Fotos heimlich oder gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen aufgenommen werden. Umgekehrt könne die Strafbarkeit aber entfallen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliege.

Als Strafe für ein derartiges Foto wird Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe angedroht. Wer das Foto auch noch „verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht“, muss mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen.

Psychiater, Kriminologen und Strafrechtler kritisieren den Entwurf von Justizminister Maas. 27 Wissenschaftler aus diesen Disziplinen erklärten in einer Stellungnahme am Wochenende, schärfere Gesetze seien nicht hilfreich. Sie könnten dazu führen, dass Pädophile nicht mehr wagten, sich an Hilfeeinrichtungen zu wenden, sagte einer der Unterzeichner, der Hamburger Kriminologie-Professor Sebastian Scheerer. „Wenn Sie einfach Druck ausüben auf Menschen und ihnen keinen Ausweg geben, dann können unvorhergesehene Dinge passieren.“ Scheerer forderte eine gesellschaftliche Debatte und mehr Präventionsarbeit. Er warnte vor Schnellschüssen. (dpa)

Ausnahmen für schadenfrohe Spaßfotos im Freundes- und Familienkreis sind nicht vorgesehen. Auch auf mögliche Folgen für Journalisten geht der Gesetzentwurf mit keinem Wort ein. Bisher konnte gegen solche Fotos allenfalls zivilrechtlich mit Unterlassungs- und Löschungsansprüchen vorgegangen werden.

„Höchstpersönliche Lebensbereiche“ des Menschen

Strafbar war es zwar schon bisher, Fotos gegen den Willen der Abgebildeten zu verbreiten, solange sie nicht Personen der Zeitgeschichte sind. Das Kunsturhebergesetz droht hierfür Strafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an. Neu wäre aber, dass schon das Anfertigen des Fotos strafbar sein soll. Außerdem wäre die Strafdrohung für das Verbreiten bloßstellender Fotos deutlich höher.

Die neue Strafvorschrift soll in Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs eingefügt werden. Dort sind unbefugte Fotos einer Person verboten, „die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet“. Damit soll der „höchstpersönliche Lebensbereich“ des Menschen geschützt werden. Die 2004 eingeführte Strafvorschrift zielte vor allem auf Paparazzi. Schon damals gab es heftige Kritik von Medienverbänden.

Begründet wird die Strafbarkeit „bloßstellender Fotos“ mit dem Aufkommen von Handy-Kameras und der abgesenkten Hemmschwelle, solche Fotos im Internet anonym weiterzuverbreiten.

Auftrag im Koalitionsvertrag umsetzen

„Damit wird auch ein Auftrag des Koalitionsvertrags umgesetzt“, sagte ein Sprecher des Justizministerium der taz. Dort heißt es: „Wir verbessern den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen (Cybermobbing).“ Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf nur auf die Edathy-Affäre reagieren. Der Ex-SPD-Abgeordnete hatte Fotos nackter spielender Kinder bestellt, die derzeit nicht unter Strafe steht. Justizminister Maas kündigte im Februar bei Bekanntwerden des Falls sofort an, das „gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen unter Strafe stellen“. Darüber geht der SPD-Politiker nun weit hinaus. Neben bloßstellenden Fotos sollen auch alle unbefugten „Bildaufnahmen von einer anderen unbekleideten Person“ strafbar sein. Damit sind nicht nur Kinder, sondern auch nackte Erwachsene gemeint. Auf gewerbsmäßigen Handel soll es nicht ankommen, damit auch das Tauschen der Bilder in Internet-Foren strafbar ist.

Ausnahmen für Eltern, die ihre Kinder im Planschbecken fotografieren, sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor. In der Begründung heißt es aber, solche Fotos seien in der Regel nicht unbefugt und damit nicht strafbar, weil die Eltern im Namen ihrer Kinder in die Aufnahme einwilligen. Die Einwilligung der Eltern soll allerdings „sittenwidrig und damit unwirksam“ sein, wenn die Bilder „auf einschlägigen Wegen neben kinder- und jugendpornografischen Schriften zu vorwiegend sexuellen Zwecken weitergegeben oder verbreitet werden.“*

Fotografien von Kindern in aufreizenden Posen galten bisher schon als strafbare Kinderpornografie, weil das Posieren als „sexuelle Handlung“ gewertet wurde. Künftig sollen aber generell Bilder von Kindern in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ als Kinderpornografie bestraft werden, also auch, wenn das fotografierte Kind schläft.

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