Gewehrbauanlage für Mexiko: Export am Gesetz vorbei?

Eine deutsche Maschinenfabrik will ohne Genehmigung eine Gewehrbauanlage nach Mexiko liefern. Nun prüft die Staatsanwaltschaft den Fall.

Ein Sturmgewehr ist in einer Vitrine ausgestellt

Sollte mit der Anlage genau diese Waffe hergestellt werden? Das FX05, Standardgewehr des mexikanischen Militärs Foto: imago/ZUMA Press

BERLIN taz | Wieder gerät ein deutsches Unternehmen wegen eines Rüstungsexports nach Mexiko in die Kritik. Die Heinrich-Müller-Maschinenfabrik GmbH (HMP) plant, ohne Genehmigung eine Anlage zur Herstellung von Gewehrläufen in das Land zu exportieren. Der Anwalt Holger Rothbauer hat deshalb jetzt bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die Pforzheimer Firma erstattet.

Rothbauer beschuldigt HMP, gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. „Es handelt sich bei der Anlage um eine Kriegswaffe“, erklärt der Jurist, der das Netzwerk „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ vertritt. Er fordert, dass der Export gestoppt wird. Die Strafverfolger prüfen die Vorwürfe.

Die HMP hat im August 2015 mit der Firma Distribuciones y Proyectos einen Vertrag über den Verkauf einer Rundknetmaschine unterzeichnet, die Rohre für Gewehre produzieren soll. Das bestätigen interne Dokument mexikanischer Behörden, die der taz und dem SWR vorliegen. Distribuciones y Proyectos untersteht dem Verteidigungsministerium, unter dessen Kontrolle auch das FX05 hergestellt wird. Dabei handelt es sich um das Standard-Sturmgewehr des mexikanischen Militärs, das dem G36 der Oberndorfer Waffenschmiede Heckler & Koch (H & K) sehr ähnlich ist.

Rothbauer geht davon aus, dass die Läufe für das FX05 produziert werden, zumal HMP ein Zulieferer der Schwarzwälder Gewehrbauer sei. „Hier geht es um das Leben von Tausenden von Menschen“, bekräftigt er mit Blick auf die schwierige Menschenrechtssituation in Mexiko. Die Ausfuhr einer solche Anlage müsse von den Behörden geprüft werden. Das Bundesausfuhramt erklärt, diese Frage könne nur nach Vorlage umfassender Angaben zu technischen Parametern und zur beabsichtigten Endverwendung entschieden werden.

Die HMP-Geschäftsführung ist jedoch davon überzeugt, dass ein solches Verfahren nicht nötig ist, und hat darauf verzichtet. „Uns ist zwar bekannt, dass die Maschine zur Produktion von Gewehrläufen vorgesehen ist“, erklärt sie auf Anfrage. Daraus begründe sich aber keine Genehmigungspflicht.

Auch zivil verwendbar?

Das Unternehmen kann sich auf die Dual-Use-Verordnung der EU beziehen, die den Export von Gütern regelt, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Diese Regelung schafft eine Grauzone, die es Firmen ermöglicht, die restriktiveren Vorgaben für Rüstungsexporte zu umgehen. So werden zum Beispiel Motoren aus Deutschland in chinesische Panzer eingebaut, erklärt der Linken-Abgeordnete Jan van Aken. „Und weil sie eben auch mal anders genutzt werden, sind sie keine Rüstungsgüter mehr.“

Der Fall von HMP liege jedoch anders, ist Anwalt Rothbauer überzeugt. „Wenn die Firma bestätigt, dass mit der Maschine nur Gewehrläufe gebaut werden sollen, ist es im Sinne des Gesetzgebers, dass die Exportbehörden über die Ausfuhr entscheiden.“ Sollte die Lieferung genehmigungsfrei durchgehen, sei das Ausdruck völligen Versagens dieser Behörden.

Die Anlage sollte in den nächsten Wochen Deutschland verlassen. Nun aber prüft die Staatsanwaltschaft, ob dafür eine Genehmigung nötig ist. Und die könnte angesichts der Verhältnisse in Mexiko auch untersagt werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.