Aus Protest gegen das Glühbirnenverbot wollten zwei Ingenieure Glühbirnen als Mini-Heizungen verkaufen. Richter sind sich sicher: Niemand käme auf die Idee, damit zu heizen.

„Nicht zur Raumbeleuchtung“: Heatballs vor Gericht. Bild: dpa
AACHEN dpa | Eine Satire-Aktion, bei der Glühbirnen als Heizlampen verkauft werden, bleibt nach einem Urteil verboten. Die „Heatballs“-Aktion verstoße gegen das Glühlampenverbot der EU, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag und bestätigte eine Verfügung der Bezirksregierung Köln.
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Für Verbraucher seien Heatballs normale Glühlampen zum Leuchten und keine Speziallampen zum Heizen. Zwei Ingenieure hatten aus Protest gegen das europäische Verbot Glühbirnen als angebliche Heizlampen verkauft. Die Bezirksregierung hatte ihnen das verboten. Gegen die Verfügung hatten die Initiatoren geklagt (3 K 181/11).
Durch das Verbot werde die Kunstfreiheit nicht verletzt, meinte die Kammer. Nach dem Urteil dürfen die beiden Aktivisten 40.000 in China produzierte Glühbirnen mit dem Aufdruck „Heatball“ in Deutschland nicht verkaufen. Die Kläger ließen offen, ob sie in Berufung gehen.
Kläger Siegfried Rotthäuser wertete die Aktion trotzdem als Erfolg. „Wir haben Aufmerksamkeit erregt. Jetzt beschäftigen sich auch andere mit der Kritik am Glühlampenverbot.“ So bezweifeln die Aktivisten etwa, dass man mit der Verbannung der „kleinen, harmlosen“ Glühbirne das Weltklima retten könne.
Mit ihrer Aktion spießten die Ingenieure Rotthäuser und Rudolf Hannot die Definition von Lampe in der EU-Verordnung auf: als Gerät zur Erzeugung von sichtbarem Licht. Tatsächlich erzeuge die Glühlampe aber zu 95 Prozent Wärme. „Der Heatball ist wegen der geringen Lichtabgabe zu Beleuchtungszwecken nicht geeignet“, steht in der Information für Verbraucher. Der Heatball sei eine Speziallampe für Niedrigenergiehäuser. Zur Demonstration hatten die Kläger einen selbstgebauten, mit Heatballs betriebenen Radiator zur Verhandlung mitgebracht.
Der Heatball wird wohl nicht in der Versenkung verschwinden. Rotthäuser und Hannot haben mittlerweile den Heatball 2.0 auf den Markt gebracht. Gegen den Rohling, eine im Handel erhältliche Speziallampe von Philips, hatte die Bezirksregierung Köln nach eigenen Angaben vor Gericht nichts einzuwenden. Ob die Lampe auch zulässig ist, wenn Heatball draufsteht, prüfe jetzt das nordrhein-westfälische Umweltministerium.
„Wir wollen keine Glühbirnen-Händler werden“, sagte Rotthäuser. Die Kläger wollten die Möglichkeiten einer Speziallampe ausloten und die Behörden zu einer klaren Positionierung zwingen. Der Streit um den Heatball habe sie bisher rund 50.000 Euro gekostet.
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Leserkommentare
28.08.2012 01:17 | fluxx
und wenn dir mal ne energiesparlampe in betrieb mit der stehlampe umfaellt und das leckere quecksilber aufgrund der betrieb ...
03.08.2012 18:30 | Melanie
http://www.youtube.com/watch?v=7tHuuLJEWZw
21.06.2012 11:00 | karl
"Niemand heizt mit..."? ...