Gruppe Combat 18: Anklage gegen vier Neonazis

Vor vier Jahren wurde Combat 18 verboten. Jetzt müssen vier Männer vor Gericht, weil sie die Nazi-Organisation fortgeführt haben sollen.

Stanley Röske im Gespräch mit anderen Männern, Gesichter zum Teil unkenntlich gemacht

Stanley Röske, der als Chef des terroristischen Netzwerks Combat 18 bezeichnet wird, im Jahr 2019 Foto: imago

BERLIN taz | Schon der Name lässt keinen Zweifel zu: „Combat 18“ trägt die Ziffern 1 und 8 als Referenz an Adolf Hitler im Namen. Der deutsche Ableger der aus England stammenden, offen neonazistischen Gruppe ist 2020 von dem damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) nach langem Zögern verboten worden. Jetzt hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer erhoben. Sie werden verdächtigt, gegen das Verbot verstoßen und die Organisation weitergeführt zu haben.

Die vier Männer, darunter der Anführer Stanley Röske, sollen Combat 18 gemeinsam mit anderen Mitgliedern bis mindestens 2022 weiter betrieben haben. Seit Oktober 2020 hätten sie mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet, so die Bundesanwaltschaft. Dabei hätten die Neonazis „Leistungsmärsche“ gemacht und Aufnahmeverfahren für Anwärter, die „Supporter“ genannt werden, durchgeführt.

In diesen Aufnahmeverfahren habe es neben einer praktischen Prüfung auch einen Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus gegeben. Zudem hätten die vier auch Rechtsrockkonzerte veranstaltet und Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ vertrieben. Besonders Röske soll die Gruppe weiter mit anderen Rechtsextremisten vernetzt haben, darunter mit der Kampfsportgruppe „Knockout 51“ aus Eisenach.

Im April 2022 hatte die Polizei auf Geheiß der Bundesanwaltschaft in elf Bundesländern eine Großrazzia gegen die rechtsextreme Szene durchgeführt. Dabei hatten die Ermittler mehrere Neonazi-Organisationen im Visier, darunter Combat 18 und Knockout 51. Die Bundesanwaltschaft hatte Hinweise darauf, dass Combat 18 fortbetrieben wird.

Verbindungen zu Zschäpe

Drei der Angeklagten sind die Männer, die die straff organisierte Neonazigruppe auch zuvor geführt hatten. Röske ist ein langjähriger Neonazi aus Kassel, der nach Thüringen übergesiedelt war und sich auch mit Stephan Ernst umgeben hatte, dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Angeklagt ist zudem der Thüringer Keven L., Röskes Stellvertreter. Dieser hatte sich früher bei der rechtsextremen Splitterpartei Die Rechte engagiert. Ebenfalls vor Gericht muss Robin S., der aus Castrop-Rauxel in Nordrhein-Westfalen kommt, ein Brieffreund der NSU-Terroristin Beate Zschäpes war und in Haft saß, weil er bei einem Überfall einen Migranten niedergeschossen hatte. Der vierte, Gregor M., soll die Rechtsrockkonzerte organisiert und gemeinsam mit Röske die CDs und Klamotten vertrieben haben.

Die vier Männer sind auf freiem Fuß. Sie sollen sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten. Zeitweilig hatte die Bundesanwaltschaft gegen insgesamt 21 Beschuldigte ermittelt. Die Verfahren gegen 17 mutmaßliche Mitglieder wurden im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder übergeben.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte am Donnerstag, dass die Sicherheitsbehörden nach einem Verbot sehr aufmerksam verfolgten, ob eine Gruppierung ihre Aktivitäten fortsetze. Das zeige die Anklage des Generalbundesanwalts. „Jedwede Fortführung der Vereinsaktivität von ‚Combat 18 Deutschland‘ ist strafbar und wird sehr konsequent verfolgt“, so Faeser. Und weiter: „Wir sind und bleiben sehr wachsam. Wir setzen alles daran, rechtsextreme Netzwerke und Gruppierungen zu zerschlagen, ihnen ihre Finanzquellen zu nehmen und sie konsequent zu entwaffnen.“

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

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■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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