Guerilla-Kleidung in Dänemark: T-Shirts sind keine Terrorhilfe

Im "T-Shirt-Prozess" widerspricht ein dänisches Gericht der EU-Bewertung von FARC und PFLP als Terrorgruppen. Doch die Justiz dürfte schon bald erneut beschäftigt werden.

Terroristen oder nicht? Anhänger der palästinensischen PFLP Bild: dpa

STOCKHOLM taz Mit Freispruch für alle sieben Angeklagten endete am Donnerstag in Kopenhagen der "T-Shirt-Prozess" gegen Angehörige einer Firma, die T-Shirts mit den Symbolen der kolumbianischen FARC-Guerilla und der palästinensischen Befreiungsfront PFLP verkauft hatte. Wegen Verstoß gegen das Antiterrorgesetz hatten ihnen bis zu 10 Jahren Haft gedroht, weil sie mit dem Überschuss eine Radiostation der FARC und eine Plakatdruckerei der PFLP unterstützen wollten.

Die Staatsanwaltschaft hatte darin eine wirtschaftliche Unterstützung terroristischer Vereinigungen gesehen, da FARC wie PFLP auf der für die Justiz in den EU-Staaten verbindlichen "Terrorliste" der EU aufgeführt sind. Das Gericht in Kopenhagen sah das anders. Zwar hätten beide Gruppen möglicherweise kriminelle Handlungen wie Mord und Entführungen verübt. Es stehe aber nicht fest, dass diese Organisationen das Ziel hätten, ihre Länder zu destabilisieren, deren Strukturen zu zerstören oder die Bevölkerung einzuschüchtern. Die Definition von "Terror" sei damit nicht erfüllt.

Die dänische Justiz darf sich womöglich bald mit dem nächsten "Terror-Verfahren" beschäftigen. Am letzten Montag hat die dänische Holz-, Industrie- und Bauarbeitergewerkschaft TIB Raul Reyes, einen ehemaligen kolumbianischen Gewerkschaftsfunktionär, der sich mittlerweile der FARC angeschlossen hat, 10.000 Kronen (ca. 1300 Euro) geschenkt. Im Gegensatz zu den Überschüssen der T-Shirt-Verkäufer ist das Geld nicht ausdrücklich nur für nicht-bewaffnete Aktivitäten bestimmt. Kolumbiens Regierung hat Kopenhagen bereits aufgefordert, dagegen strafrechtlich vorzugehen.

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