Hartz-IV-Bildungspaket: Zuschüsse länger beantragbar

Verlängert mangels Nachfrage: Für die Monate Januar bis März können Hartz-IV-Empfänger nachträglich Zuschüsse aus dem Bildungspaket der Regierung beantragen - bis Ende Juni.

Leere Teller und volle Mägen auch für Kinder armer Eltern: Mittagessen beim Verein "Rückenwind für Leher Kinder" in Bremerhaven. Bild: dpa

BERLIN dapd/dpa | Die Antragsfrist für rückwirkende Leistungen aus dem Bildungspaket für arme Familien wird bis zum 30. Juni verlängert. Dies teilte Sozialministerin Ursula von der Leyen am Donnerstag nach einem Krisentreffen mit Ländern und Kommunen in Berlin mit. Das sei gemeinsam verabredet worden, sagte die CDU-Politikerin. Zudem wolle man Eltern sowie Mitarbeiter von Behörden, Kindertagesstätten und Schulen besser informieren.

Die Kommunen würden die betroffenen Eltern anschreiben und dabei konkret auch die Ämter benennen, bei denen sie Bildungshilfen für ihre Kinder beantragen können, sagte von der Leyen nach dem Treffen. Es geht um insgesamt 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen mit Hartz-IV-Leistungen, Geringverdienern mit Kinderzuschlag und Wohngeldempfängern. Auch sollten Schulen und Kitas direkt auf die Eltern zugehen.

Der Regierung reagiert damit auf den schleppenden Start des Bildungspakets. Dieses soll Kindern von Hartz-IV-Empfängern auf Antrag ein warmes Mittagessen in Kitas und Schulen, Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine, Kosten für Tagesausflüge und in Ausnahmefällen auch Nachhilfe finanzieren.

Die nun verlängerte Frist für rückwirkende Leistungen sollte eigentlich bereits zum 30. April auslaufen. Nun haben die Eltern länger eine Chance, sich Zuschüssefür die Monate Januar bis März doch noch zu sichern.

Vergangene Woche hatte eine Umfrage in Großstädten ergeben, dass mancherorts zunächst nur zwei Prozent der Berechtigten Anträge gestellt haben sollen. Der Deutsche Städtetag berichtete am Donnerstag aber von einer steigenden Nachfrage. In etwa einem Drittel der vom Verband befragten Städte liege der Anteil der Berechtigten, die Anträge gestellt haben, zumindest über zehn Prozent, in einem Fünftel der Städte zwischen 15 und 35 Prozent. Bei zwei Dritteln der Städte seien es derzeit allerdings noch unter zehn Prozent.

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