Seit einem Jahr können BürgerInnen auf Fragdenstaat.de Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen. Die Macher sind zufrieden.von Sebastian Erb

Informationen sind wichtig. Wenn denn welche da sind. Bild: photocace / allzweckjack
BERLIN taz | Mit ein paar Mausklicks sollen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht wahrnehmen können, per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an Informationen und Unterlagen staatlicher Stellen zu kommen: Das ist die Idee hinter www.fragdenstaat.de. Nach einem Jahr ziehen die Macher eine positive Bilanz.
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Insgesamt seien mehr als 2.000 Anfragen über die Seite gestellt worden, wovon einige aber dasselbe Thema hatten. Von 624 unterschiedlichen Anfragen seien am Ende 102 erfolgreich gewesen. In absoluten Zahlen ist das nicht viel. Es sei aber ein „sehr hoher Prozentsatz aller IFG-Anträge“ über das Portal gelaufen, sagt Christian Humborg, Geschäftsführer der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland. Im Jahr 2011 gab es bundesweit gut 3.000 IFG-Anträge – Tendenz steigend.
Bislang war das Portal nur auf Behörden im Bund und in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Seit Mittwoch sind nun auch Anfragen an knapp 400 Behörden in Berlin und Brandenburg möglich. Die Mindestgebühr pro Anfrage beträgt hier 5 Euro.
Die Mehrzahl der bisherigen Anträge wurde laut fragdenstaat.de-Projektleiter Stefan Wehrmeyer kostenfrei erledigt. In einigen Fällen beobachtete er allerdings, dass von den Behörden bewusst die Maximalgebühr von 500 Euro angesetzt wurde, „um Bürger abzuschrecken“. An die Bearbeitungsfrist von vier Wochen hielten sich die meisten Behörden nicht. Transparency-Geschäftsführer Humborg bemängelt zudem, dass es bislang nur in 11 von 16 Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz gibt: „Im Vergleich zu anderen Ländern ist das rückständig.“
Zumindest einen kleinen Lerneffekt haben die Transparenzaktivisten aber ausgemacht. Das Kanzleramt etwa hatte den Bürgern zunächst untersagt, die per Infofreiheitsgesetz erhaltenen Unterlagen zur Geburtstagsfeier von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Kanzleramt auch zu veröffentlichen. Mehr als 800 Bürger stellten daraufhin einzeln einen Antrag. Inzwischen hat das Kanzleramt das Veröffentlichungsverbot fallen gelassen.
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