Isolationspflicht bei Corona: Vier Bundesländer kippen Isolation

Wer Corona-positiv ist, muss sich in manchen Bundesländer künftig nicht isolieren, aber Maske tragen. Lauterbach hält das für verantwortungslos.

Blick durch die Tür: Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-Test mit Maske auf ihrem Bett

In manchen Bundesländern soll die Isolationspflicht für positiv Getestete aufgehoben werden Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Zwei Streifen auf dem Corona-Test, das hieß bisher: zu Hause isolieren, jegliche Kontakte meiden und frühestens nach fünf Tagen freitesten. In Baden-Wüttemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sollen künftig andere Regeln gelten, in Bayern sogar schon ab diesem Mittwoch. Die vier Bundesländer heben die Isolationspflicht für Corona-Positive auf.

Die Ge­sund­heits­mi­nis­te­r:in­nen der vier Länder begründen den Schritt mit der durch Impfungen und durchgemachte Infektionen gestiegenen Basisimmunität in der Bevölkerung, mit den vergleichsweise milden Verläufen bei der vorherrschenden Omikron-Variante, mit den zuletzt sehr kurzen Infektionswellen und mit den guten Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern.

Abgeschafft ist die Isolationspflicht bereits in Spanien, Dänemark und Österreich. Eine hohe Zahl von Neuinfektionen blieb etwa in Österreich bislang aus. Regelmäßige anlasslose Tests gibt es dort aber auch kaum noch.Ähnlich wie in Österreich werden auch in den vier Bundesländern nicht alle Regeln aufgehoben.

So muss sich zwar ab dem Wegfall der Isolationspflicht niemand mehr zu Hause absondern. Aber es soll eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten, die nur im Freien bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern wegfällt. Wer Symptome zeigt, soll sich krankschreiben lassen und zu Hause bleiben. Symptomfreie Menschen dürfen trotz positivem Test zur Arbeit, es sei denn sie arbeiten in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen oder Massenunterkünften.

Lauterbach verurteilt das Vorpreschen

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte, man habe diesen Schritt gehen müssen, weil „sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert“.

Die Entscheidung sei im Einvernehmen mit Ge­sund­heits­ex­per­t:in­nen gefallen. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, erklärte die Aufhebung am Dienstag für „medizinisch vertretbar“. Er appellierte an die Eigenverantwortung, damit Erkrankte wirklich zu Hause bleiben.

Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Markus Beier, sagte der Rheinischen Post, es sei letztlich eine politische Entscheidung, ob es eine gesetzlich verankerte Isolationspflicht gebe oder nicht. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, forderte eine grundsätzliche Debatte über das Ende der Pandemie, bevor Schutzmaßnahmen vereinzelt aufgehoben werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verurteilte das Vorpreschen der Lan­des­po­li­ti­ke­r:in­nen zu Beginn der Wintersaison als verantwortungslosen Fehler, der vor allem vulnerable Personen gefährde. Er verwies darauf, dass es in der Bevölkerung eine breite Zustimmung zur Isolationspflicht gebe. Tatsächlich hatten sich Mitte Oktober in einer Befragung des ARD-Deutschland-Trends 69 Prozent der Befragten gegen eine Aufhebung der Isolationspflicht ausgesprochen.

Auch bei Virologen gibt es unterschiedliche Ansichten zur Abschaffung der Isolationspflicht. Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt, schrieb bei Twitter, es gebe politische und gesellschaftliche Argumente dafür und dagegen. „Was mir dabei wichtig zu betonen ist: Keine Isolationspflicht mehr zu haben bedeutet nicht, dass Covid-19 für jeden ab jetzt völlig harmlos und nur ein Schnupfen ist.“

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