Jurist über die Antiterrordatei: „Ich lehne die Terrordatei ab“

Ex-Richter Robert Suermann klagte in Karlsruhe gegen die Antiterrordatei, das Vorbild der Rechtsextremismusdatei, die bald beschlossen wird. Er lehnt beide ab.

Was darf die Polizei wissen? Neonazi-Aufmarsch in Dresden. Bild: dpa

taz: Herr Suermann, bald wird das Bundesverfassungsgericht über Ihre Klage gegen die Antiterrordatei entscheiden. Warum haben Sie 2007 geklagt?

Robert Suermann: Weil die Antiterrordatei die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten unzulässig vermischt. In Deutschland kann jeder von den Geheimdiensten – zum Beispiel dem Verfassungsschutz – heimlich observiert und belauscht werden, seine Telefone, Bankkonten und Reisepläne können überwacht, sein Surfen im Internet beobachtet und seine Briefe und Mails durchgelesen werden.

Einzige Voraussetzung sind „Anhaltspunkte“ für möglicherweise verfassungsfeindliche oder terroristische Bestrebungen. Eine vage anonyme Anschuldigung reicht da schon aus. Bestimmte Erkenntnisse müssen die Dienste seit 2007 in die Antiterrordatei einstellen, auf die auch die Polizei zugreifen kann. Diese erhält so Informationen, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen. Denn die Polizei darf nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden.

Warum ist das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?

Weil das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten teilweise aufgegeben wird und dadurch Grundrechte verletzt werden. Dieses Trennungsgebot ergibt sich nach meiner Auffassung aus der Verfassung. Es verbietet – von engen Ausnahmen abgesehen – die Weitergabe von Informationen der Nachrichtendienste an die Polizei. Nur deshalb sind die extremen Überwachungsbefugnisse der Dienste überhaupt hinnehmbar.

Soll der Verfassungsschutz Hinweise auf Terroranschläge für sich behalten?

Bei einem konkreten Verdacht geplanter oder begangener schwerer Straftaten steht das Trennungsgebot einer Information der Polizei nicht entgegen. Bei der Antiterrordatei geht es aber gerade nicht darum, sondern um eine generelle Weitergabe nachrichtendienstlich gewonnener Erkenntnisse.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Trennungsgebot bisher aber noch nie als Verfassungsprinzip anerkannt.

Das stimmt. Es hat dies bisher ausdrücklich offengelassen. Deshalb erhoffe ich von meiner Verfassungsbeschwerde zumindest, dass sich Karlsruhe klar zum Trennungsgebot bekennt und dieses auch konturiert.

Warum klagen gerade Sie gegen die Anti-Terror-Datei, die faktisch bisher nur die Daten von Islamisten sammelt? Wurden Sie als langjähriger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg schon einmal als Islamist verdächtigt?

Die geplante Rechtsextremismusdatei soll schon im Juni im Bundestag beschlossen werden. Nach Informationen der taz werden sich an diesem Mittwoch die Berichterstatter der Fraktionen treffen.

Die Datei soll den Informationsaustausch von Polizei und Verfassungsschutz erleichtern und fördern. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) schlug sie kurze Zeit nach Bekanntwerden der Mordserie der Zwickauer NSU-Nazis vor.

Die Rechtsextremismusdatei soll keine neuen Daten erfassen, sondern den Sicherheitsbehörden das Auffinden bereits gespeicherter Daten erleichtern. Außerdem stellt die Datei bestimmte Grunddaten (Name, Lichtbild) auch zum sofortigen Zugriff bereit. Sie enthält Daten zu „gewaltbezogenen“ Rechten und ihren Kontaktpersonen.

Vorbild der Rechtsextremismusdatei ist die Antiterrordatei, die 2007 ihre Arbeit aufnahm und nur die Daten von Islamisten speichert. Gegen sie hat der Oldenburger Richter Robert Suermann geklagt. Das Bundesverfassungsgericht will in den kommenden Monaten über die Klage entscheiden. Die schwarz-gelbe Regierung will auf das Urteil nicht warten.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Da die Dienste aber heimlich agieren, weiß ich nicht, ob und welche sonstigen "Anhaltspunkte" gegen mich dort vorliegen. Völlig ausschließen kann ich dergleichen jedenfalls nicht. So habe ich mich schon deutlich gegen bestimmte "Anti-Terror-Maßnahmen" der USA ausgesprochen, zum Beispiel gegen die Verschleppung von Menschen in Geheimgefängnisse oder gegen das Töten Verdächtiger durch ferngesteuerte Drohnen. Wer weiß, wie die Geheimdienste solche Kritik bewerten? Im Übrigen reicht es für eine Aufnahme in die Anti-Terror-Datei ja auch schon aus, dass man als Freund, Verwandter, Nachbar oder Kollege eine "Kontaktperson" von jemandem ist, der Gewalt als Mittel zur Durchsetzung internationaler politischer oder religiöser Ziele "befürwortet".

Was meint das ATD-Gesetz mit „Gewalt befürworten“?

Das Gesetz definiert das nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es aus Sicht der Dienste zum Beispiel schon ausreicht, wenn es jemand gut findet, dass Beate Klarsfeld den früheren Bundeskanzler Kiesinger geohrfeigt hat.

Jetzt plant die Bundesregierung eine ähnliche gemeinsame Datei von Polizei und Verfassungsschutz, die Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten sammeln soll. Lehnen Sie diese Neonazi-Datei auch ab?

Die geplante Rechtsextremismusdatei soll weitgehend nach dem Muster der Antiterrordatei ausgestaltet werden. Auch wenn mir das als Neonazi-Gegner alles andere als leichtfällt, muss ich diese Datei daher ebenfalls ablehnen.

Sollte der Bundestag auf die Ergebnisse Ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Antiterrordatei warten?

Klugerweise ja.

Wie oft haben Sie schon beim Bundesverfassungsgericht geklagt und wie oft waren Sie hierbei erfolgreich?

Zweimal, und zwar als alleiniger Beschwerdeführer gegen die vorbeugende Telefonüberwachung in Niedersachsen und zusammen mit vielen anderen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Beide Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich.

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