Das behördliche "Verschwindenlassen" unliebsamer Personen wie des Künstlers Ai Weiwei soll erleichtert werden. Ohne die Unterrichtung von Angehörigen.von Sven Hansen

Demonstration für Ai Weiwei in Shanghai im November letzten Jahres. Bild: reuters
BERLIN taz | Nachdem Anfang April der regimekritische Künstler Ai Weiwei in Peking von der Polizei verschleppt worden war, wurde seine Familie in den 81 Tagen seines Verschwindens nie von den Behörden über seinen Aufenthaltsort informiert. Damit verstießen Justiz und Polizei selbst gegen Chinas Recht, das sie vorgeben zu schützen.
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Ähnlich waren sie zuvor mit dem späteren Friedensnobelpreisträger Liu Xiabao verfahren und gehen so auch seit diesem Frühjahr mit Dutzenden Aktivisten um. Diesen Rechtsbruch soll jetzt - trotz vieler Rechtsstaatsdialoge mit westlichen Staaten - eine geplante Reform des Strafprozessrechts legalisieren.
Ein am Dienstag auf der Webseite des Nationalen Volkskongresses, Chinas Scheinparlament, veröffentlichter Gesetzesvorschlag sieht für die milde Haftform der "Überwachung zu Hause" (eine Art Hausarrest) besorgniserregende Ausnahmen vor. Bisher war ein Gefangenhalten in einem "Gasthaus" ("schwarzes Gefängnis") der Polizei statt in der eigenen Wohnung nur dann legal, wenn die Person weit entfernt von ihrem Heimatort aufgegriffen wurde, erklärt der Menschenrechtsexperte Joshua Rosenzweig der taz.
Er leitete bis vor kurzem das Hongkonger Büro der US-Menschenrechtsorganisation Dui Hua Foundation. "Doch bald dürfen laut dem Entwurf Personen, die der Gefährdung der nationalen Sicherheit, des Terrorismus oder größerer Korruption verdächtigt werden, legal an unbekannten Orten festgehalten werden. Es entfällt dann auch die Pflicht zur Unterrichtung der Angehörigen, wenn dies Ermittlungen stören könnte." Rosenzweig nennt dies "Legalisierung des Verschwindenlassens".
"Menschenrechtsverteidigern wird oft vorgeworfen, die nationale Sicherheit zu gefährden", sagt Wang Songlian von der Organisation China Human Rights Defenders der taz. "Das Gesetz stärkt die Macht der Polizei, statt Individuen besser vor Übergriffen des Staates zu schützen. Das ist beunruhigend."
Die Behörden müssten laut Rosenzweig künftig nicht mehr wie bei regulärer Festnahme spätestens nach 30 Tagen einen Haftbefehl vorlegen, sondern hätten beim Arrest an einem beliebigen Ort dafür sechs Monate Zeit. Dies würde den verbreiteten Missbrauch legalisieren. Eine weitere geplante Verschärfung sieht Rosenzweig darin, dass Überwachungen und Telefonüberwachungen künftig von unteren Verwaltungsebenen angeordnet werden können.
Positiv ist, dass künftig keine mehr durch Folter erzwungenen Geständnisse verwendet werden dürfen. Doch wenn Verdächtige offiziell verschleppt werden dürfen und damit jedes legalen Schutzes beraubt sind, wird kaum zu prüfen sein, unter welchen Umständen Aussagen tatsächlich gemacht wurden.
Freiheit für Pussy Riot, fordert Ex-Beatle Paul McCartney in einem Brief an ein russisches Gericht. Der Engländer appelliert darin an das bekannte russische Fair Play.

Bond-Schurkin, Stil-Ikone, Musikerin: Das Gesamtkunstwerk Grace Jones hat Geburtstag.

David Beckham beendet seine Fußballer-Karriere. Wird er jetzt etwa Vollzeitpapa, Model oder Frührentner? Ach, uns fallen da noch ein paar andere Sachen ein...

Ein echt fieser Augapfel, ein Harley-Davidson-Skelett, Buddha hat Geburtstag und jede Menge Quallen. Unsere Bilder der Woche.

14 Jahre war Thomas Schaaf Trainer bei Werder Bremen – genug Zeit, seinen trockenen Humor in vielen Interviewantworten unter Beweis zu stellen.


Für alle, die mitreden wollen
Der lange Abschied vom Wachstum, Kriminalität ohne Grenzen, der Kampf um die richtige Landwirtschaft, Sozialpolitik gegen den sozialen Fortschritt, die überfällige Reform der UN: Der neue Atlas der Globalisierung von Le Monde diplomatique veranschaulicht auf 176 Seiten und in über 150 neuen Karten und Infografiken in welchem Tempo die Globalisierung voranschreitet und die Welt verändert.