Kartellverdacht gegen deutsche Autobauer: Klagen in den USA und Kanada

Verbraucher in Nordamerika sehen sich wegen „aufgeblähter“ Preise geschädigt. Daimler weist die Vorwürfe in einer ersten Reaktion weit von sich.

Ein Industriegebäude mit einem großen VW-Logo auf dem Dach aus der Vogelperspektive

Unter anderem bei VW muss man sich nun mit Entschädigungsklagen aus Übersee befassen Foto: dpa

WASHINGTON afp | Die Kartell-Vorwürfe gegen die deutsche Autoindustrie haben nun auch in den USA und Kanada zu ersten juristischen Schritten geführt. In beiden Ländern wurden Verbraucherklagen gegen die Konzerne BMW, Daimler und Volkswagen eingereicht. Darin wird angeführt, dass die Kunden aufgrund der mutmaßlichen Absprachen überhöhte Preise für ihre Wagen gezahlt hätten.

In der bei einem Gericht der kanadischen Provinz Ontario eingereichten Klage werden Schadenersatzzahlungen in der Gesamthöhe von umgerechnet rund 750 Millionen Euro von den deutschen Autoherstellern verlangt. In der US-Klage, die im Namen von drei Verbrauchern bei einem Gericht im Bundesstaat New Jersey eingereicht wurde, sind die Forderungen nicht beziffert.

Eine Daimler-Sprecherin in den USA sagte, die Klagen „entbehren der Grundlage“. Das Unternehmen werde sich „mit allen rechtlichen Mitteln“ dagegen wehren.

Die Kläger in den USA führen an, dass die deutschen Autohersteller gegen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetze verstoßen und sich in unzulässiger Weise bereichert hätten, wie aus der von dem Bundesgericht in New Jersey veröffentlichen Klageschrift hervorgeht. Durch die Praktiken der Autohersteller seien sie „gezwungen worden, aufgeblähte, überhöhte Preise für deutsche Luxusfahrzeuge zu zahlen“.

Offizielle Untersuchung nicht bestätigt

Hinter der US-Klage stehen zwei Anwaltskanzleien in New Jersey und New York. Sie haben ihr Vorgehen als potenzielle Sammelklage angelegt. Die Anwälte gehen davon aus, dass sich noch tausende weitere Verbraucher der Klage anschließen könnten. In der Klage werden unter anderem die mutmaßlichen Absprachen über die Größe von Harnstofftanks in Dieselfahrzeugen angeprangert. Diese sogenannten AdBlue-Tanks dienen der Abgasreinigung.

Die Klage in Ontario wurde von einer Anwaltskanzlei im Namen der meisten kanadischen Käufer von Fahrzeugen der deutschen Konzerne eingereicht. Wenn die Vorwürfe zuträfen, seien den kanadischen Kunden Autos mit „minderwertigen Komponenten“ zu hohen Preisen verkauft worden, erklärte der Anwalt David Wingfield von der Kanzlei Strosberg Sasso Sutts LLP.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur Bloomberg geht auch das US-Justizministerium den möglichen illegalen Absprachen zwischen den deutschen Autobauern über Technologien und Strategien nach. Allerdings gebe es keine Hinweise darauf, dass das Ministerium eine formelle Untersuchung eingeleitet habe, berichtete die Agentur bereits am Dienstag.

Die Kartellvorwürfe waren Ende vergangener Woche bekannt geworden. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ sollen Volkswagen, BMW und Daimler sich seit den 90er Jahren in geheimen Arbeitsgruppen untereinander über ihre Fahrzeuge abgesprochen und womöglich so auch den Weg für die Manipulationen der Abgaswerte bei Dieselwagen geebnet haben.

Der Diesel-Skandal hatte für Volkswagen in Nordamerika eine Flut von Klagen zur Folge gehabt. Die von dem Konzern in den USA im Zuge der Aufarbeitung ausgehandelten Entschädigungen und Strafzahlungen belaufen sich inzwischen auf mehr als 22 Milliarden Dollar (knapp 19 Milliarden Euro). Hinzu kommen rund 1,4 Milliarden Euro in Kanada.

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