Im Streit um die Besetzung des Bürgerschaftsdirektoren-Postens haben die Grünen jetzt Verfahrensmängel aufgelistet.von Klaus Wolschner

Christian Weber, Bürgerschaftspräsident, muss sich auf eine Auseinandersetzung um den Direktorenposten einstellen. Bild: Wolschner
Der Konflikt zwischen den beiden Koalitionspartnern, SPD und Grünen, ist nach dem Besuch des Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber in der Fraktion der Grünen keineswegs ausgestanden. Als der Bürgerschaftsvorstand im Frühjahr auf Wunsch von Weber den bisherigen Direktor Karl-Heinz Hage in den vorzeitigen Ruhestand entließ, war vereinbart worden, dass der Nachfolger einvernehmlich ausgesucht wird – dass er dieses Zusage gebrochen hat, musste Weber einräumen. Auch in der Sache, dem Streit um die Nachfolge, war nichts geklärt worden.
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Silvia Schön, Vertreterin der Grünen im Bürgerschaftsvorstand, hat daher gestern einen Brief an den Präsidenten geschrieben, in dem sie gleich mehrere Verfahrensfehler im Auswahlverfahren für den neuen Bürgerschaftsdirektor auflistet und fordert, dass eine „staatliche neutrale Stelle“ das Verfahren begutachten solle. Gegen das Votum der beiden grünen Vertreter im Bürgerschaftsvorstand hatten SPD und CDU eine Abstimmung zugunsten des Kandidaten Frank Pietrzok, derzeit Fraktionsgeschäftsführer der SPD, durchgesetzt.
Eigentlich hatte Weber am kommenden Dienstag Pietrzok förmlich ernennen wollen. Der Termin ist gestrichen – am Dienstag werden erst einmal Anwälte, die MitbewerberInnen vertreten, Akteneinsicht nehmen, um das Material für eine mögliche Konkurrentenklage zu sichten. Die Grünen haben von Anfang an gesagt, dass sie „erhebliche Verfahrensmängel“ sehen. Der Brief listet diese Mängel nun in aller Form auf. Die Anwälte der abgelehnten Konkurrenten werden das mit Interesse lesen, die Grünen verlangen aber unabhängig davon eine rechtliche Klärung.
Damit wird der Fall zum Koalitionsthema zwischen SPD und Grünen. Bisher hatte der Koalitionsausschuss sich damit nicht befasst mit dem Hinweis, es gehe um eine interne Angelegenheit des Bürgerschaftsvorstandes.
Die Verfahrensfehler im Detail: Die für Personalfragen zuständige Referentin der Bürgerschaftsverwaltung hat am 29. 6. die Mitglieder im Bürgerschaftsvorstand gebeten, die Begründung für ihre Voten von einer Sitzung am 12. 6. für die Auswahl der BewerberInnen, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollten, nachträglich aufzuschreiben. Damit hat die Bürgerschaftsverwaltung, so schließen die Grünen, versucht, „offensichtliche Verfahrensfehler nachträglich zu heilen“. Das Beamtenrecht verlangt eine Dokumentation des Bewerbungsverfahrens auch für die Auswahl zu Bewerbungsgesprächen.
Die Auswahl sei zudem so erfolgt, dass jedes Mitglied im Bürgerschaftsvorstand „die von ihm favorisierten BewerberInnen ohne ausreichende sachliche Begründung“ auf die Liste der Einzuladenden setzen konnte. So erkläre sich auch die nachträgliche Bitte um Begründungen.
Schließlich, so der Brief von Silvia Schön, hätten die Anhörungen „anhand der vorher vereinbarten Kriterien nachvollziehbar ausgewertet werden“ müssen, das hätte in einem Protokoll festgehalten werden müssen. Auch das sei nicht passiert, die Bitte der Grünen um Unterbrechung der Sitzung sei abgelehnt worden. Auch das sei ein Verfahrensfehler.
Die Ernennung eines neuen Bürgerschaftsdirektors, so fordert Silvia Schön, solle zurückgestellt werden, bis das Ergebnis einer Begutachtung vorliege. Durch eine Konkurrentenklage war die Stelle des Bürgerschaftsdirektors im Jahre 2008 fast zwei Jahre lang vakant geblieben.
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Leserkommentare
07.07.2012 02:51 | Wolfgang Banse
Verfahrensmängel nicht kleinreden ...