Kommentar von Kai von Appen
Das Gebäudereinigungsgewerbe ist eine prekäre Branche: Dumpingpreise sichern die Marktanteile, Dumpinglöhne den Profit, auf den die Firmen trotz allen Wettbewerbsdrucks nicht verzichten wollen. Und nach der Privatisierung fast aller Dienstleistungen in öffentlichen Institutionen sind staatliche Aufträge für Private ein wichtiges Geschäftsfeld.
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Daher ist es löblich, dass sich die Landesinnung der Gebäudereiniger und die IG Bau darauf eingelassen haben, Tarifverträge zu vereinbaren – was im Handwerk nicht selbstverständlich ist. Sie haben den Tarif für die unterste Lohngruppe beim Bundesarbeitsministerium für verbindlich erklären lassen – als Mindestlohn der Branche. Nun mag es in der Tat so sein, dass bei den Neuabschlüssen von Gebäudereinigungsverträgen die Stadt darauf geachtet hat, dass der Mindestlohn Berücksichtigung findet – sonst machte sie sich ja strafbar.
Wenn jedoch der Wettbewerbsdruck im selben Atemzug genutzt wird, den Firmen bei den Fixkosten preisliche Zugeständnisse abzuringen, ist der gute Wille konterkariert und nur noch Augenwischerei. Es ist doch klar, dass die Betriebe die Einbußen beim Personal wettmachen werden – wenn nicht direkt durch Unterschreiten des Mindestlohns, dann aber bei denen, die bisher vernünftig übertariflich entlohnt wurden.
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