Ein polizeiliches Gefahrengebiet verhindert keine Krawalle, sondern schürt nur Aggressionen

Untaugliche Maßnahme

Kommentar von Kai von Appen

Es war schon zu ruhig, so dass man hätte stutzig werden müssen. Keine der üblichen Diskussionen, ob die Stadt es dulden könne, dass die AnwohnerInnen ihr traditionelles Schanzenfest ohne Anmeldung feiern. Kein Politiker, der das Griechenland-Motto des Schanzenfestes angesichts des sozialen Kahlschlags im eigenen Lande infrage stellte. Es schien alles so, als würde das diesjährige Fest problemlos über die Bühne gehen.

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Mit ihrer erneuten Eskalationsstrategie versetzt die Polizei das Schanzenviertel zumindest für die Abendstunden des 25. Augustes in den Ausnahmezustand – und nimmt Menschen wegen ihres Aussehens, der szenetypischen Kleidung oder dem Migrationshintergrund ins Visier. Dabei wissen die Polizeistrategen genau, dass mit dem Mittel des Gefahrengebietes keine politisch unmotivierten Krawalle verhindert werden können. Und das Schanzenfestival gegen Mietenwahnsinn im Oktober vorigen Jahres hat gezeigt, dass Tausende auch ohne Polizeiaufsicht friedlich feiern können – und anschließend sogar die Straße fegen.

Politisch pikant ist, dass die Polizei zwei Tage, bevor sich das Verwaltungsgericht mit der Rechtmäßigkeit des Instrumentariums befassen wird, noch mal ein Gefahrengebiet ausruft – als ob die Polizeiführung davon ausgeht, dass dies vielleicht die letzte Gelegenheit ist.

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