Kommentar Generalbundesanwalt: Zupacken gegen Nazis

Der Generalbundesanwalt soll in Sachen Staatsschutz schneller ermitteln. Skepsis bleibt aber, ob er die NSU-Mordserie als solche erkannt hätte.

Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße Bild: dpa

Hätte die Bundesanwaltschaft (BAW) die jahrelange Mordserie an migrantischen Kleingewerblern alsbald als rechten Terror erkannt? Hätte die BAW gemerkt, dass die drei untergetauchten Thüringer Neonazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe das Potenzial zu einer braunen Terrorzelle haben? Hätten die Karlsruher Terror-Ermittler vielleicht sogar beide Vorgänge miteinander in Verbindung gebracht?

Im Nachhinein kann das niemand sagen, auch nicht Justizminister Heiko Maas, der nun in einem Gesetzentwurf vorschlägt, dass Generalbundesanwalt Range auch Fälle mit unklarem Staatsschutz-Bezug übernehmen kann. Ein „Anfangsverdacht für die Zuständigkeit“ soll genügen.

Es besteht sogar Grund zur Skepsis gegenüber der BAW. Als 2006 der bayerische Polizei-Profiler Alexander Horn endlich einen ausländerfeindlichen Hintergrund der Mordserie an migrantischen Kleingewerblern vermutete, schrieb ein Karlsruher Oberstaatsanwalt einen Vermerk: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Täter aus einer rechtsextremistischen Haltung gehandelt habe, vielmehr spräche alles für einen persönlichen Rachefeldzug.

Ein Rachefeldzug gegen Türken, die man überhaupt nicht kennt? Eigentlich eine klare Beschreibung für rassistische Gewalt – doch auch bei der Karlsruher Bundesanwaltschaft gab es die weit verbreiteten Scheuklappen.

Dennoch ist von der BAW mehr Aufklärungswillen gegen rechten Terror zu erwarten als von den Landesstaatsanwaltschaften. Als Bundesbehörde muss sie keine Rücksicht auf örtliche Imageprobleme nehmen, dass etwa Touristen und Investoren wegbleiben könnten, wenn Gewalttaten zu offen als Nazigewalt identifiziert und verfolgt werden. Die BAW kann auch gegen gewalttätige Nazis zupacken, das hat sie schon oft bewiesen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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