Kommentar von Christian Rath
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Selbstbestimmung am Lebensende einschränkt und in Frage stellt. Die angeblich liberale Partei FDP macht dabei mit. Ihre Justizministerin hat den Gesetzentwurf sogar selbst geschrieben, wenn auch auf Druck aus der Union.
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Formal geht es um die gewerbliche Förderung der Selbsttötung. Nach allem was man weiß, gibt es bisher aber keine gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland. In der Schweiz ist sie zwar möglich, gelegentlich fahren deshalb kranke und lebensmüde Deutsche nach Zürich. Doch das werden sie auch weiterhin tun. Im Internet kann sich jeder über die dortige Suizidhilfs-Organisation Dignitas informieren.
Das Gesetz ist daher zunächst nichts anderes als ein symbolisches Gesetz, das in der juristischen Wirklichkeit nicht viel verändern wird. Was es dennoch bewirkt, ist eine Klimaveränderung. Plötzlich ist die Rede von Lücken in dem geplanten Gesetz – so als sei die Selbsttötung ein Verbrechen, das unter allen Umständen vermieden werden müsse und bei dem es keinerlei Strafbarkeitslücken für Helfer und Helfershelfer geben dürfe.

CHRISTIAN RATH
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Foto: privatDas Gegenteil ist richtig. Die Selbsttötung ist in Deutschland straflos. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist keine Straftat. Nur die gewerbliche Suizidhilfe wird jetzt erstmals strafbar – wenn das neue Gesetz tatsächlich kommt.
Es ist paradox, dass die konservativen Kritiker des Gesetzes so tun, als würde hier irgend etwas liberalisiert. Dabei stören sie sich nur daran, dass die Justizministerin ihren illiberalen Gesetzentwurf leicht entschärft hat, indem sie Verwandte und Freunde von der Strafdrohung ausnimmt, wenn sie einem Sterbewilligen die Telefonnummer von Dignitas mitteilen oder ihn gar in die Schweiz fahren.
Die Diskussion um das Gesetz zeigt, wie schnell das Klima kippen kann, wenn liberale Positionen aufgegeben werden. So wie heute gegen die Selbsttötung agitiert wird, könnte als nächstes die Selbstbestimmung von Patienten am Lebensende in Frage gestellt werden.
Noch kann jeder Patient selbst entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung fortgeführt wird oder nicht. Und per Patientenverfügung kann er dies sogar für die Situation festlegen, dass er im Koma liegt. Doch vielleicht wird bald schon gewarnt, dass dieses Recht auf Selbstbestimmung gefährlich ist, dass es Patienten zur vorschnellen Aufgabe des Lebens verleiten könne.
Es darf aber keine Lebens- und Leidenspflicht geben. Niemand darf von Kirchen oder Ärzten gezwungen werden, seinen Verfall bis zum allerletzten Ende mitzuerleben. Es gehört zur Würde des Menschen, selbst zu entscheiden, wann er genug hat. Dieses Recht muss verteidigt werden – auch gegen Symbolgesetze, die den Gedanken salonfähig machen, dass Selbstbestimmung am Lebensende ein Problem sei.
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Leserkommentare
06.09.2012 20:41 | Irene Nickel
Eine Lösung für das Problem, dass die Entscheidung zu sterben vorschnell sein könnte und damit nicht im längerfristigen Int ...
03.09.2012 12:33 | Peter Puppe
In aller Kürze:
31.08.2012 15:12 | Amos
Hat mal jemand darüber nachgedacht, dass sich in den Kliniken auch die Maschinen amortisieren müssen!? Die Kliniken verdien ...