Kommentar von Christian Rath
Abgeordnete sind keine Beamte. Der Abgeordnete ist parteiisch, vertritt Interessen und setzt sich dafür im Parlament ein. Er muss Kontakt zu den Menschen suchen, in seinem Wahlkreis und seinem Fachgebiet, zu Verbänden und Unternehmen. Dabei wird er zum Essen eingeladen, zu Weihnachtsfeiern und bekommt auch mal Wahlkampfspenden. Anschließend vertritt er wieder die Interessen der Gruppen, denen er nahesteht. Das können Wirtschaftsverbände sein, aber auch Gewerkschaften, Bürgerinitiativen oder Tofuhersteller.
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Es ist also durchaus nachvollziehbar, dass viele Abgeordnete sich nicht einfach den Bestechungsregeln für Beamte unterwerfen wollen. Wäre es nicht problematisch, wenn plötzlich Staatsanwälte darüber entscheiden, was noch normale Abgeordnetentätigkeit ist und wo die Korruption beginnt? Sollen Wahlkämpfe künftig damit manipuliert werden können, dass der Konkurrent im Wahlkreis anonym angezeigt wird, er habe einen schönen Abend beim Gewerkschaftsfest verbracht und anschließend einen Antrag zur Abschaffung der Leiharbeit eingebracht? Soll dann (mit Zustimmung des Bundestags) die Polizei ermitteln, weil ja ein Anfangsverdacht vorliegt? Und dann das Büro durchsuchen, um die politischen Beziehungen des Abgeordneten zu durchleuchten?
Trotz solcher Bedenken muss Abgeordnetenbestechung künftig umfassend strafbar sein. Wer als Gegenleistung für parlamentarisches Handeln einen Vorteil für sich oder andere bekommt, muss bestraft werden.

Christian Rath
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Foto: tazDies ist internationaler Standard, und es kann nicht sein, dass Deutschland unfähig ist, ein UN-Abkommen zu ratifizieren, dem sich schon 160 Staaten angeschlossen haben. Deutschland will zu Recht weltweiter Vorreiter und Antreiber bei der Korruptionsbekämpfung sein. Welche Peinlichkeit, dass sich die Parlamentarier von Siemens (!) vorwerfen lassen müssen, sie seien keine Vorbilder beim Kampf gegen die Bestechlichkeit.
Die zögerlichen Abgeordneten von CDU und FDP sollten also schleunigst einen guten Gesetzentwurf erarbeiten – einen Entwurf, der Abgeordneten keinen Freibrief ausstellt, aber Rücksicht auf die Besonderheiten der politischen Interessenvertretung nimmt. Grüne, Linke und SPD sind schon längst über ihren Schatten gesprungen. Wenn andere Demokratien das in den Griff bekommen, sollte das auch bei uns gelingen.
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Leserkommentare
10.08.2012 23:26 | Horst Mohr
Das ist ja wohl eine Bankrotterklärung eines vielleicht noch in Resten vorhandenen sozialen Gewissens der taz/ des Autors, ...
10.08.2012 09:11 | naseweiser
Netter Vorschlag , Herr Rath ! CDUCSUFDP k ö n n e n das nicht machen ! Die stecken schlicht zu tief in dem Korruptionssum ...
09.08.2012 23:41 | Shefmeister
So so, die FDP will ein Abkommen, das nachweisliche Korruption unter Strafe zu stellen versucht, also nicht unterschreiben.