Kommentar Kulturflatrate: Nette Idee, enorme Probleme

Diese Kultur-Flatrate soll den Kampf gegen illegale Downloads überflüssig machen. Doch sie ist alles andere als eine unbürokratische Alternative zum traditionellen Urheberrecht.

Das Konzept ist durchaus diskussionswürdig. Für einen monatlichen Pauschalbeitrag solle jeder Musik, Filme und andere Inhalte kostenlos aus dem Netz herunterladen können. Diese Kultur-Flatrate würde den Kampf gegen illegale Downloads überflüssig machen und die dadurch entstehenden Verluste der Urheber ausgleichen.

Die Idee einer Kultur-Flatrate wurde in Deutschland bisher vor allem von Attac und in der Filesharer-Szene vertreten. Inzwischen wollen sie aber auch SPD und Grüne zumindest prüfen. Bei dieser Prüfung werden sie allerdings schnell feststellen, dass die einfach klingende Idee enorme Probleme aufwirft.

Ein Streitpunkt dürfte schon die Höhe der Flatrate sein. Attac spricht von monatlich 5 Euro pro Breitbandanschluss, andere Befürworter denken an 30 bis 50 Euro pro Monat. Jedenfalls wird nicht jeder freiwillig seinen Obolus zahlen wollen. In der Folge würden Schleichwege ins Internet attraktiv. Statt illegale Downloads würden dann illegale Zugänge zum Internet kriminalisiert.

Ist das Geld erst einmal eingetrieben, muss es auch wieder verteilt werden. Doch über den Modus kann man ebenfalls lange streiten. Wenn nach dem Anteil der Downloads abgerechnet wird, müssen diese einigermaßen manipulationssicher erfasst oder hochgerechnet werden. Und bekommt dann der Autorenfilmer genauso viel Geld pro Minute wie der Pornoproduzent?

All diese Probleme kann man lösen. Es gibt ja auch Vorbilder wie die Rundfunkgebühr oder die Musikverwertungsgesellschaft Gema. Allerdings ist die Akzeptanz solcher Lösungen in der Praxis auch beschränkt. Die Kultur-Flatrate ist also alles andere als eine unbürokratische Alternative zum traditionellen Urheberrecht.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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