Kommentar Mindestlohn: Bremen machts richtig

Niedriglöhne sind häufig nichts anderes als staatlich subventionierte Billigjobs zugunsten von Unternehmen.

Der gesetzliche Mindestlohn ist längst überfällig. Bremen hat ihn nun als erstes Bundesland eingeführt. Auch wenn er zunächst nur dann gilt, wenn öffentliche Gelder im Spiel sind, zeigt der kleinste Stadtstaat damit, dass die Länder einen Handlungsspielraum haben. Den sollten sie auch dringend nutzen, wenn die schwarz-gelbe Koalition auf Bundesebene im Stillstand verharrt.

Das Argument von Handelskammer und Arbeitgeber-Vertretern, der Mindestlohn erschwere die Wirtschaftsförderung und führe dazu, dass Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden, ist fadenscheinig. Gerade im westeuropäischen Vergleich zeigt sich, dass die deutschen Lohngesetze mehr als dürftig sind. Und: Mit seinen Billiglöhnen verschafft sich der Exportweltmeister Deutschland einen unfairen Konkurrenzvorteil gegenüber seinen europäischen Nachbarn.

Denn Luxemburg, Frankreich, die Niederlande, Belgien, Irland und Großbritannien haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Sogar in den USA werden mindestens 7,25 Dollar pro Stunde gezahlt und es steht jedem Bundesstaat frei, mehr zu zahlen.

Niedriglöhne sind häufig nichts anderes als staatlich subventionierte Billigjobs zugunsten von Unternehmen. Dass lässt sich der Staat mittlerweile über elf Milliarden Euro jährlich kosten, indem er im Niedriglohnbereich auf Hartz-IV-Niveau aufstockt.

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studierte Politikwissenschaft, Philosophie und Ethnologie in Potsdam, Berlin und Mexiko-Stadt und schreibt seit 2009 für die taz. Sie volontierte bei der taz in Hamburg, war dort anschließend Redakteurin, Chefin von Dienst und ab Juli 2017 Redaktionsleiterin. 2019 wechselte sie in die Produktentwicklung der taz und ist verantwortlich für die Digitalisierung der täglichen taz.

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