Schluss mit dem Zweiklassensystem

Die Hautfarbe macht verdächtig

Kommentar von Christian Jakob

Sieht man es Menschen an, ob sie mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Straftat begehen als andere? Die Antwort lautet: ja.

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Das ist so lange der Fall, wie es rassistische Gesetze gibt, gegen die nur Ausländer verstoßen können. Im März entschied ein Koblenzer Gericht, dass es rechtens sei, wenn Polizisten Menschen kontrollieren, weil sie dunkelhäutig sind.

Das Urteil hat viel Empörung auslöst. Doch die Kritik setzt an der falschen Stelle an: Denn wer rassistische Gesetze erlässt, braucht eben rassistische Maßnahmen, um sie durchzusetzen.

Christian Jakob

CHRISTIAN JAKOB

ist Redakteur der taz.

Am Wochenende demonstrierten in Berlin fast 6.000 Menschen, darunter viele Geduldete und Asylbewerber. Es war die größte Flüchtlingsdemo in Deutschland überhaupt.

Entladen hatte sich ihr Frust darüber, systematisch als Menschen zweiter Klasse behandelt zu werden – etwa durch Arbeitsverbote und Residenzpflicht.

Und wer nicht arbeiten darf, der wird in informelle – und illegale – Beschäftigung gedrängt. So führen polizeiliche Kontrollen in diesem Bereich ganz regelmäßig zu höheren „Trefferquoten“ bei Nichtdeutschen.

Dies fließt in die Kriminalstatistik ein, schürt das Bild des „kriminellen Ausländers“ – und verstärkt Forderungen nach noch mehr Kontrollen.

Gleiches gilt für für die Residenzpflicht. Die wird als einer der Hauptgründe für die Kontrollen dunkelhäutiger Menschen genannt. Dem Topos des „kriminellen Ausländers“ wird legislativ der Boden bereitet, die Polizeipraxis sorgt für seine Verfestigung.

Die Kontrollpraxis als solche ist dabei ein Nebenkriegsschauplatz. Der Ausweg muss lauten: Wer hier ist, soll gleiche Rechte haben. Dann braucht es auch keine selektive Kontrollpraxis mehr, die sich am „ausländischen“ Äußeren festmacht.

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