Die Bundesratsinitiative war überfällig

Ein Skandal wird besichtigt

Kommentar von Ines Pohl

Wussten Sie, dass in der Bundesrepublik (ja, in der Bundesrepublik) 50.000 Männer verurteilt wurden, nur weil sie schwul waren? Wussten sie, dass erst 1994 der berüchtigte Homo-Paragraf 175 aus dem Bürgerlichen Strafgesetzbuch gestrichen wurde?

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War Ihnen bekannt, dass 2002 zwar alle Verurteilungen von Homosexuellen, die unter Naziherrschaft verurteilt wurden, aufgehoben wurden, aber alle in der Bundesrepublik Verurteilten weiter als vorbestraft gelten? Bis heute?

Wenn Sie all das nicht gewusst haben, sind Sie nicht allein. Mit diesem Teil der jüngeren deutschen Geschichte hat sich die breite Öffentlichkeit bislang kaum beschäftigt. Allein deshalb war die von Berlin und Hamburg eingebrachte Bundesratsinitiative, alle nach 1945 verurteilten Schwulen zu rehabilitieren, überfällig.

Ines Pohl

Ines Pohl

ist Chefredakteurin der taz.

Foto: taz

Es ist gut, dass der Bundesrat, inklusive der unionsregierten Länder, ihr zugestimmt hat. In der Vergangenheit hatten sich die Christdemokraten nicht mit Ruhm bekleckert. Der Nazi-Richter und CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, beispielsweise stimmte einst gegen eine solche Rehabilitierung. Kein Wunder, hatte er doch schon 1935 über Schwule als „Schädlinge am Volksganzen“ schwadroniert, die es „unschädlich“ zu machen gelte.

Möglich wurde die breite Unterstützung des Antrags im Bundesrat indes nur, weil die explizite Kritik am Bundesverfassungsgericht, das 1957 die strafrechtliche Verfolgung von Schwulen billigte, gestrichen wurde. Es gibt juristische Gründe für diese Entscheidung. Gesellschaftlich ist es mehr als geboten, auch und gerade das höchste bundesdeutsche Gericht harsch zu kritisieren. Denn es urteilte eindeutig gegen den Geist des Grundgesetzes. Und das können nur jene für nicht kritikwürdig halten, die in ihren eigenen unausgeleuchteten Winkeln bis heute finden, dass Homosexualität eben doch nicht normal sei.

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