Kommentar von Sebastian Heiser
Als die Hälfte der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 an private Konzerne verkauft wurden, war Harald Wolf der größte Kritiker des Geschäftes. Der damalige PDS-Fraktionsvorsitzende musste in den letzten Jahren als Wirtschaftssenator und Aufsichtsratsvorsitzender der Wasserbetriebe die Privatisierungsverträge umsetzen, die er immer bekämpft hatte. Aber sein Ziel, diese Privatisierung weiter zu bekämpfen, gab er nicht auf.
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Sein Problem war die Gewinngarantie. Denn die privaten Anteilseigner der Wasserbetriebe hatten sich schließlich bei ihrem Kauf vor zwölf Jahren in den Wasserverträgen eine heikle Zusicherung geben lassen: Sollte der Gewinn der Wasserbetriebe nicht ausreichen, muss Berlin die garantierte Rendite direkt aus dem Landeshaushalt an die Unternehmen zahlen. Doch diese Gewinngarantie gilt nur für Umstände, die das Land Berlin zu verantworten hat. Kartellrecht ist jedoch Bundesrecht. Harald Wolf brachte also das Bundeskartellamt dazu, sich des Falles anzunehmen. Und für Nachteile aus der Entscheidung des Bundeskartellamtes muss das Land Berlin nicht haften. Die Gewinngarantie wäre ausgehebelt.
Ohne die hohen Gewinne sind die Wasserbetriebe für die privaten Anteilseigner nicht mehr von Wert. RWE und Veolia wären sicher bereit, ihre Anteile an den Wasserbetrieben für wenig Geld an das Land Berlin zurückzuverkaufen. Den Erfolg würde die neue Koalition aus SPD und CDU einstreichen - aber bedanken müssten sie sich bei dem scheidenden Wirtschaftssenator Harald Wolf und seiner Linkspartei.
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Leserkommentare
22.11.2011 21:12 | Wolfgang
Dass die Gewinngarantie der privaten Anteilseigner durch eine Entscheidung des Kartellamtes ausgehebelt wäre, stimmt aus zw ...