Kommentar von Kai von Appen
Man möchte glauben, dass es bei der Staatsanwaltschaft einen Textbaustein gibt, wenn es um Polizeigewalt bei Demonstrationen geht: „Die Täter konnten nicht ausfindig gemacht werden.“ Und es stellt sich die Frage, ob die Anklagebehörde ihre „Hilfspolizisten“ überhaupt überführen will.
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Gerade der aktuelle Fall der Anti-Nazi-Demo zeigt: Es gibt Augenzeugen und Fotos. Und auch wenn die Beamten einander aus Corpsgeist schützen, stellt sich die Frage, ob sich die Staatsanwälte wirklich Mühe geben, einen Prügelpolizisten – wenn notwendig, auch mit kriminalistischen Mitteln – zu überführen. Es sei nur an die Out of Control-Demo von 2007 erinnert, wo aus einer kleinen Gruppe Polizisten einer Berliner Festnahmeeinheit heraus einem Demonstranten mit dem Kampfstock Tonfa ein Ohr abgeschlagen worden ist. Die Gruppe konnte schnell identifiziert werden – natürlich wollte es keiner gewesen sein.
Es dauerte anderthalb Jahre, bis die Ermittler die Tonfas auf DNA-Spuren des Opfers untersuchten. Natürlich erst, als alle Spuren verwischt waren. Und wenn es nun in Hamburg wieder heißt, die Täter konnten nicht ermittelt werden, bekommt die Forderung nach der Kennzeichnungspflicht von Polizisten nicht nur auch, sondern gerade in geschlossenen Einheiten neue Argumente.
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