Kompromiss bei Online-Durchsuchung: SPD uneins, Opposition dagegen

Die SPD reagiert zögerlich auf den Regierungs-Kompromiss zur Online-Durchsuchung - was die Union nervt. Grünen-Chefin Roth spricht von "Gift für den Rechtsstaat".

Privatwohnungen dürfen für Online-Durchsuchungen nicht betreten werden dürfen. Die SPD ist trotzdem nicht überzeugt. Bild: dpa

BERLIN dpa/ap/taz Auch wenn sich Justizministerin Brigitte Zypries und Innenminister Wolfgang Schäuble bei der umstrittenen Online-Durchsuchung von Privatcomputern auf einen Kompromiss geeinigt haben, bleibt die SPD-Bundestagsfraktion skeptisch. "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor", sagte ihr innenpolitischer Experte Klaus-Uwe Benneter der Berliner Zeitung. Nicht zuletzt müsse sichergestellt sein, dass regelmäßig überprüft wird, ob das Gesetz richtig angewandt wird.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting hingegen signalisierte Zustimmung zum Gesetzentwurf der Regierung. "Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ich habe damit keine Probleme", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin. "Die Online-Durchsuchung wird nur in seltenen Ausnahmefällen greifen. Sie ist nicht das Allheilmittel."

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) forderte den Koalitionspartner SPD auf, der Online-Durchsuchung zuzustimmen. "Wenn sich die SPD jetzt immer noch sträubt, dann schlagen die Leute doch die Hände über dem Kopf zusammen. Dafür hätte niemand mehr Verständnis", sagte Bosbach ebenfalls der Berliner Zeitung. Die Union sei der SPD schließlich sehr entgegen gekommen.

Auf Drängen der SPD hatte Innenminister Wolfgang Schäuble darauf verzichtet, Polizisten den Zutritt zu Wohnungen von Verdächtigen zu erlauben, um auf deren Computern Überwachungs-Software zu installieren.Die SPD hatte das Eindringen in die Wohnung Verdächtiger bis zuletzt abgelehnt.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus nun an die Länder geschickt, sagte ein Sprecher Schäubles. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen aufgestellt.

Scharfe Kritik kommt von der Opposition. "Meine Befürchtung war schon immer, dass sich der Widerstand der SPD gegen die heimliche Online-Durchsuchung in Schall und Rauch auflösen wird", sagte FDP-Fraktionsvize Max Stadler der Berliner Zeitung. "Selbst wenn die Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht übersprungen werden, heißt das noch lange nicht, dass man die Online-Durchsuchung politisch gut heißen muss. Wir bleiben sehr skeptisch." Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte das Vorhaben gegenüber der Süddeutschen Zeitung gar als "Gift für den Rechtsstaat" und äußerte ihre Befürchtung, dass die große Koalition sich "in Richtung präventiver Überwachungsstaat" bewege. Der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, sagte der Berliner Zeitung, nur weil das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen in bestimmten Fällen erlaubt habe, "heißt das noch lange nicht, dass man es man auch machen muss".

Bayerns Justizministerin Beate Merk hingegen hält die nun gefundene Regelung für nicht weitgehend genug. "Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein", sagte sie. Wenn nötig müsse dies mit Genehmigung eines Richters möglich sein. "Hier wird man nachbessern müssen."

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