Krise in Syrien: UN-Menschenrechtsrat wird tagen

Der UNO-Menschenrechtsrat wird zu einer Sondersitzung zur Lage in Syrien zusammen kommen. Zuvor hatte sich der UN-Sicherheitsrat nicht einigen können.

Protest in der syrischen Hafenstadt Banias. Bild: reuters

GENF taz | Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf wird am Freitag dieser Woche auf einer Sondersitzung über die Lage in Syrien beraten. Der Antrag für die Sondersitzung wurde von den USA und weiteren 15 der 47 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrates eingereicht. Zuvor konnte sich der Sicherheitsrat in New York in der Nacht zum Mittwoch zunächst nicht auf eine Erklärung zur Verurteilung der exzessiven Gewaltanwendung und schweren Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes gegen Demonstranten einigen. Die Beratungen sollten fortgesetzt werden.

Der von den vier europäischen Ratsmitgliedern Frankreich, Großbritannien, Deutschland und Portugal vorgelegte Entwurf für die Erklärung stieß vor allem bei Russland und China auf Widerstand, aber auch bei Brasilien, Indien und Südafrika auf Bedenken.

Ähnliche Kontroversen sind auch von der Sondersitzung des Menschenrechtsrates zu erwarten. Denn unter den 16 Antragstellern - der für eine Sondersitzung erforderlichen Drittelquote - befinden sich neben den USA, den sieben EU-Staaten im Rat, Norwegen, der Schweiz, Japan, Südkorea und Moldawien lediglich zwei der 13 Ratsmitglieder aus Afrika (Senegal und Sambia), und eines aus Lateinamerika (Mexiko).

Von den arabischen Mitgliedern unterschrieb keines den Antrag. Unter den 21 weiteren UNO-Staaten außerhalb des Menschenrechtsrates, die ihre Unterstützung für die Sondersitzung erklärt haben, sind lediglich 17 weitere EU-Staaten (es fehlen Zypern, Malta und Bulgarien), Kroatien, Kanada, Australien und Neuseeland.

Die Basis für die Sondersitzung zu Libyen war breiter

Damit verglichen war die Basis für die Sondersitzung des Menschenrechtsrates zur Lage in Libyen am 25.Februar sehr viel breiter. Den seinerzeit von der EU eingebrachten Antrag hatten 23 der 47 Ratsmitglieder unterschrieben, darunter Katar und Jordanien sowie aus Lateinamerika neben Mexiko auch Brasilien, Argentinien, Chile, Uruguay und Guatemala. Unterstützt wurde der Antrag damals von 32 weiteren Staaten, darunter Tunesien, Irak und die Türkei sowie von Palästina, das mit einem Beobachterstatus bei der UNO vertreten ist.

Die Sondersitzung zu Libyen vom 25. Februar, auf der sich der damalige Botschafter des Landes bei der UNO von Tripolis lossagte, endete mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution zur Verurteilung der bis dato von den Polizei- und Streitkräften des Regimes begangenen Menschenrechtsverletzungen. Der Rat setzte eine dreiköpfige Kommission ein "zur Untersuchung aller in Libyen begangenen mutmaßlichen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsbestimmungen".

Das Mandat umfasst damit auch die Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverstöße der Aufständischen. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Außenministerium in der Hauptstadt Tripolis konnte die Kommission vergangene Woche nach Libyen einreisen. Inzwischen hat sie die Rebellenhochburg Bengasi und andere Orte besuchen können.

Aus Sicherheitsgründen wurden die Reisen, Aufenthaltsorte und Aktivitäten der Kommission bislang geheim gehalten. Ihre Mitglieder sind der Ägypter Cherif Bassiouni, ein emeritierter Rechtsprofessor aus Chicago, der als Experte für Kriegsverbrechen bereits seit über 30 Jahren Untersuchungsaufträge der UNO ausführt, der Kanadier Philippe Kirsch, ehemals Richter am Internationalen Strafgerichtshof und dessen erster Präsident, sowie die jordanisch-palästinensische Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Asma Khader.

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