Der frühere „LVZ“-Chefredakteur Bernd Hilder erringt vor Gericht die Rücknahme seiner Kündigung. Die Zeitung leiten wird er wohl trotzdem nicht mehr.von Steffen Grimberg

Hat gewonnen – was ihm das bringt, bleibt unklar: Bernd Hilder. Bild: dpa
BERLIN taz | Die in diesen Tagen erscheinende Ausgabe des Jahrbuchs des Deutschen Presserats thematisiert das Selbstkontrollgremium der deutschen Zeitungen und ihrer Online-Ableger in erfreulich selbstkritischer Weise.
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Bernd Hilder, der bis zum März dem Gremium als Sprecher vorstand, fragt ganz offen, ob der Presserat eher den berühmten „zahnlosen Tiger“ darstelle – „oder wird seine Wirkungsmacht in Zukunft sogar noch zunehmen“? Jedenfalls sei die Zeitungsselbstkontrolle so oder so „an einem Scheideweg“ angekommen.
Genau den schienen Hilder und sein bisheriger Arbeitgeber, die zum Hannoveraner Madsack-Konzern gehörende Leipziger Volkszeitung (LVZ), dagegen schon erfolgreich beschritten zu haben: Schließlich war der LVZ-Chefredakteur bei seiner Bewerbung um den Intendantenposten beim Mitteldeutschen Rundfunk im letzten Herbst gnadenlos vorgeführt worden.
Hilder ging als Kandidat der sächsischen Staatskanzlei ins Rennen – und scheiterte gnadenlos. Madsack wollte den ob solch freistaatlicher Verstrickungen untragbar gewordenen Hilder daraufhin als Korrespondenten nach Brüssel schicken, was noch verhältnismäßig nett war. Der Betroffene selbst aber empfand das Angebot als Entsorgung, lehnte ab und blieb zu Hause. Worauf die LVZ ihrem Exchefredakteur zum Jahresende 2012 aus Tendenzgründen kündigte.
Jetzt hat Madsack Hilder erst mal wieder an der Backe: In erster Instanz erklärte das Leipziger Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam. Der 53-Jährige scheiterte jedoch mit seiner Forderung, bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufig weiterbeschäftigt zu werden, weil, wie die LVZ in eigener Sache nicht ganz ohne Süffisanz berichtet, „das Interesse des Zeitungshauses an der Nichtbeschäftigung Hilders als Chefredakteur überwiege“. Nun muss ein neuer Scheideweg gefunden werden.
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