Leistungsschutzrecht und VG Media: Und raus bist du

Das Leistungsschutzrecht zeigt Wirkung: Internetdienste wie GMX und Web.de schmeißen „bild.de“ und „derwesten.de“ aus ihren Suchergebnissen.

Am Kiosk: Hier wird noch bezahlt. Bild: dpa

So haben sich die Verlage den Umgang mit ihrem schönen neuen Leistungsschutzrecht wohl nicht vorgestellt: Mehrere Portale mit Suchfunktionen haben Nachrichtenseiten, die mithilfe des Leistungsschutzrechtes Geld einstreichen wollten, einfach aus den Ergebnislisten gestrichen.

GMX, Web.de und T-Online listen keine Ergebnisse mehr von bild.de, welt.de, derwesten.de und 244 weiteren Seiten auf. Medienjournalist Stefan Niggemeier hatte sich auf die Suche begeben und die Auslistungen, die laut GMX- und Web.de-Betreiber 1&1 schon seit Anfang August laufen, entdeckt.

Sämtliche nun ausgelisteten Seiten gehören zu Medienunternehmen oder Verlagen, die mithilfe der VG Media ihr Leistungsschutzrecht wahrnehmen wollen, dazu gehören unter anderem Axel Springer, Madsack, Funke, M. DuMont Schauberg sowie private Rundfunksender.

Nachdem im vergangenen Jahr der Bundestag das Leistungsschutzrecht für Verleger beschlossen hatte, sollten die Suchmaschinenseiten für die Verwendung von kurzen Texten von Nachrichtenseiten, sogenannten Snippets, bezahlen. Natürlich zielten die Verlage, die mit massiver Lobbyarbeit das Gesetz durchgeboxt hatten, nicht auf kleine Webseiten wie GMX oder T-Online ab, sondern auf den Quasimonopolisten Google. Neun von zehn Suchanfragen aus Deutschland sollen über dessen Seite laufen.

Google hatte nach der Verabschiedung des Gesetzes die Verlage allerdings vor die Wahl gestellt: Entweder ihr erlaubt uns die kostenlose Nutzung der Snippets oder ihr werdet aus den Trefferlisten entfernt. Die meisten Verlage erlaubten die kostenlose Nutzung, schickten aber die VG Media in die Spur, um beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Google einzulegen. Die Kartellwächter haben die Beschwerde der VG Media Ende August zurückgewiesen.

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