McDonald's muss hohe Strafe zahlen: Aktionswoche No Feierabend
Ein französisches Arbeitsgericht sprach einer ehemaligen Filialleitern bei McDonald's 250.000 Euro Schadenersatz zu. Sie bekam jahrelang ihre Überstunden nicht bezahlt.
PARIS afp | Ein Franchise-Nehmer der Schnellimbiss-Kette McDonald's muss einer Frau in Frankreich die rekordverdächtige Summe von 250.000 Euro Schadenersatz für jahrelange unvergütete Überstunden zahlen. Ein Arbeitsgericht in der Bretagne gab der Ex-Angestellten recht, die ab 1999 bei McDonald's arbeitete und bis zur Filialleiterin aufstieg.
Dabei habe sie "von 2006 bis August 2009 regelmäßig die doppelte Arbeitszeit gearbeitet, manchmal von fünf Uhr morgens bis Mitternacht, ohne irgendeinen Ausgleich dafür zu erhalten", erklärte die Gewerkschaftsanwältin Mado Le Faucheur.
Die junge Frau arbeitete demnach fast immer sieben Tage die Woche. Sie sei einem enormen Druck ausgesetzt gewesen, sagte Le Faucheur. Letztlich verließ die Angestellte wegen einer schweren Depression ihre Arbeitsstelle. Nach Angaben der Zeitung Ouest-France ging der Franchise-Nehmer, der vier McDonald's-Filialen in der Region betreibt, in Berufung.
Im Jahr 2009 war McDonald's in Japan zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden, weil ein Angestellter ebenfalls jahrelang unbezahlte Überstunden machen musste. Im selben Jahr war in Japan eine Geschäftsführerin der US-Fast-Food-Kette nach Angaben der Arbeitsverwaltung wegen Überarbeitung an einer Gehirnblutung gestorben.
Leser*innenkommentare
Abby_Thur
Gast
Das ist bei den Restaurantleitern auch hier gang und gäbe, etwa 10-12 h am Tag, am Monatsende zur Inventur über Nacht auch gerne länger zu bleiben.
Dafür bekommen sie das 3-fache an Geld wie die Arbeiter.
Als Führungslperson haste nunmal nicht von 9-5 zu arbeiten. Da musste auch mehr leisten und wenn die Dame es nicht schafft, ihre Aufgaben in 10 h zu bewältigen muss sie eben länger bleiben oder sich was anderes suchen.
Das Leben ist kein Ponyhof, auch nicht für Restaurantleiter.
reblek
Gast
"einer ehemaligen Filialleitern" - Ich nehme an, diese 'leitern' haben keine Stufen."
@ Hans: Wo kein(e) Kläger(in), da kein(e) Richter(in).
Hasso
Gast
Fantastisch! Solche Urteile lass ich mir gefallen.Diesen Ausbeutern muss endlich mal das Handwerk gelegt werden.
Hans
Gast
Ausgezeichnet. Ein gutes Signal. Das bräuchten wir jetzt in Deutschland auch mal.