Mehr Entschädigung: Flugzeug im Vorgarten

Bundesverfassungsgericht gibt Klage von Anwohnern des Flughafens Berlin-Brandenburg statt. Anwohner von neuen Landebahnen können mit höheren Entschädigungen rechnen.

Flugzeug im Vorgarten Bild: Dirk Ingo Franke – Lizenz: CC-BY-SA

Anwohner von neuen Landebahnen können mit höheren Entschädigungen rechnen. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den Flughafen in Berlin-Schönefeld, der bis 2011 zum neuen Hauptstadtflughafen ausgebaut wird.

Geklagt hatte ein Ehepaar, dessen Hausgrundstück in der neuen Einflugschneise liegt. Bei der staatlichen Planfeststellung 2004 wurde beschlossen, dass der Flughafenbetreiber das Grundstück zum ursprünglichen Verkehrswert übernehmen muss, weil die Lärmbelästigung unzumutbar sein werde. Das Ehepaar könne sich dann mit dem Verkaufserlös eine neue Immobilie andernorts kaufen.

Umstritten war nun, wie der Verkehrswert des Hauses zu berechnen ist. Das Ehepaar wollte auf den Verkehrswert im Jahr 1996 abstellen. Denn bis zur Planfeststellung habe sich der Wert ihres Grundstückes wegen der Flughafenplanungen immerhin um 50 bis 60 Prozent verringert. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2008 kommt es jedoch auf den Zeitpunkt nach der Planfeststellung an. Der Verkaufserlös fiele so deutlich niedriger aus.

Dagegen erhob das Ehepaar Verfassungsbeschwerde - mit Erfolg. Das Grundrecht auf Eigentum sei durch die falsche Berechnung des Grundstückwerts verletzt, erklärte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Der zu erwartende Verkaufserlös reiche nicht aus, um für die Familie ein neues "adäquates Wohngrundstück" zu kaufen.

Wichtig war Karlsruhe vor allem, dass das bisherige Grundstück für die Familie den wesentlichen Teil seines Vermögens bildete und "die Grundlage seiner privaten Lebensführung" darstellte. Eine Wertminderung von 50 bis 60 Prozent sei auch nicht mehr durch die im Grundgesetz vorgesehene "Sozialbindung" des Eigentums gedeckt. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun neu über den Verkaufserlös entscheiden (Az.: 1 BvR 2736/08). Wie viele Hauseigentümer von dem Karlsruher Urteil profitieren, konnten zunächst weder das Bundesverfassungsgericht noch die Berliner Flughäfen beantworten. Ursprünglich hatten 4.000 Anwohner gegen den Ausbau des Flughafens geklagt.

Für lärmgeplagte Anwohner bereits bestehender Landebahnen bringt die Entscheidung nichts. Der Bundesgerichtshof hat 2005 entschieden, dass bei ordentlich genehmigten Flughäfen die Interessen der Anwohner bereits ausreichend berücksichtigt seien. Wer sich nicht gegen die Planfeststellung oder eine Änderung der Betriebsgenehmigung wehre, könne später auch keine Entschädigung verlangen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.