Nachspiel für Tanklaster-Angriff: Es wird eng für Oberst Klein

Die Karlsruher Bundesanwaltschaft will gegen Klein ermitteln. Dabei soll geklärt werden, ob er mit dem Befehl zum Bombardement in Afghanistan ein Kriegsverbrechen begangen hat.

Aufräumen nach dem Luftangriff auf zwei Tanklastwagen in Afghanistan. Bild: ap

BERLIN taz | Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat bereits vorige Woche ein Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein und seinen Fliegerleitoffizier "Red Baron" eingeleitet. Dies berichtete am Freitag BAW-Abteilungsleiter Rolf Hannich auf einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin.

Oberst Klein hatte im September das Bombardement auf zwei entführte Tanklaster bei Kundus angeordnet, das zum Tod Dutzender Afghanen - Taliban und Zivilisten - führte. Seit November prüfte Hannich, ob er ein Verfahren gegen Klein einleiten soll. Er will die beiden Offiziere nächste Woche in Karlsruhe vernehmen. Voraussetzung dafür ist ein förmliches Ermittlungsverfahren

Doch die Eröffnung des Verfahrens ist keine Formalie. Mit ihr ist auch das erste Ergebnis der BAW-Prüfungen verbunden: "Bei den Auseinandersetzungen in Afghanistan handelt es sich um einen bewaffneten Konflikt." Konkret heißt das, Kämpfer der Taliban dürfen von deutschen Soldaten in Afghanistan getötet werden, auch wenn diese nicht angegriffen wurden. Und wenn bei den Kämpfen auch Zivilisten sterben, kann dies unter Umständen ebenfalls straffrei bleiben. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte schon vor einigen Wochen erklärt, dass er die Lage in Afghanistan als "bewaffneten Konflikt" einstuft, maßgeblich ist aber die Wertung der Justiz.

Vorrangig anwendbar ist nun das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das auch Kriegsverbrechen von Soldaten definiert. Die Bundesanwaltschaft muss jetzt ermitteln, ob der von Klein verursachte Tod der Zivilisten außer Verhältnis zum militärischen Nutzen der Aktion stand und Klein dieses Missverhältnis sicher erwartete. Unter Beobachtern in Karlsruhe wird angenommen, dass die Ermittler Klein am Ende keinen entsprechend rücksichtslosen Vorsatz nachweisen können und wollen. Die Ermittlungen gegen Klein würden dann eingestellt.

Der Göttinger Strafrechtsprofessor Kai Ambos wies bei der BRAK-Veranstaltung darauf hin, dass Klein im Falle einer Verurteilung zugleich ein lebenslange Haftstrafe wegen Mordes droht.

Wie Hannich berichtete, sind bei der Bundesanwaltschaft neben Kleins Fall sieben weitere anhängig, bei denen deutsche Soldaten in Afghanistan Zivilisten getötet oder verletzt haben. Die Bundesanwaltschaft will ein einheitliches Raster für die Behandlung solcher Fälle entwickeln.

Unter der Hand ist die Bundesanwaltschaft damit zur zentralen Staatsanwaltschaft für die Behandlung möglicher Straftaten von Soldaten im Ausland geworden. Alle heiklen Fälle liegen derzeit in Karlsruhe.

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist die Schaffung einer zentralen Staatsanwaltschaft, zum Beispiel in Potsdam beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr, vorgesehen. Hannich machte aber deutlich, dass die Zentralisierung nicht unbedingt zu einer Beschleunigung der Ermittlungen führt.

Ärgerlich für Hannich ist, dass er nicht weiß, was Oberst Klein vor zwei Wochen beim Kundus-Untersuchungsausschuss im Bundestag ausgesagt hat. Der Ermittler hofft, dass er die Protokolle bekommt, bevor er nächste Woche den Oberst befragt.

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