Neue Konzessionsrichtlinie: EU lenkt beim Wasser ein

Weniger Kommunen sollen Aufträge EU-weit ausschreiben müssen. Diese Ankündigung von EU-Binnenkommissar Barnier löst geteiltes Echo aus.

Noch nicht von der EU reglementiert: Tautropfen. Bild: dpa

BERLIN taz | Die EU-Kommission will klare Regeln festzurren. In der neuen Konzessionsrichtlinie soll festgelegt werden, wie das Verfahren ablaufen muss, wenn eine Gemeinde etwa den Betrieb von Energienetzen einem Privatunternehmen überträgt. Das Ziel: Transparenz herstellen, Korruption verhindern.

Die Neuerung betrifft auch die Wasserversorgung und deshalb sind deutsche Städte und Gemeinden nicht damit einverstanden. Denn unter bestimmten Umständen müssen sie die Wasserversorgung, die bislang kommunale Versorger übernehmen, in Zukunft EU-weit ausschreiben. Sie fürchten Qualitätsverluste.

Der EU-Binnenkommissar kommt den Kritikern nun etwas entgegen. In einer Sitzung des zuständigen Ausschusses kündigte Michel Barnier jetzt an, dass die EU-weite Ausschreibungspflicht für weniger kommunale Unternehmen gelten soll als bislang geplant. Und einmal mehr wehrte sich Barnier gegen den Vorwurf, er wolle die Wasserversorgung privatisieren. „Die Kommission hat keineswegs vor, die Wasserwirtschaft zu privatisieren – weder heute noch morgen“, sagte Barnier laut Redemanuskript.

Eine europaweite Initiative, die sich ausdrücklich gegen die Wasserprivatisierung fordert, hat inzwischen mehr als eine Million Unterschriften gesammelt. Die jüngste Entwicklung sei deshalb „auch auf den öffentlichen Widerstand und die laufende Europäische Bürgerinitiative für ein Recht auf Wasser zurückzuführen“, sagte Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

Weitere Korrekturen gefordert

Ändern soll sich nun ein kleines, aber entscheidendes Detail: Bisher sollten Wasseraufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, sobald der kommunale Versorger mehr als 20 Prozent seines Geschäfts außerhalb der Kommune tätigt. Seit der Strommarkt liberalisiert ist, trifft das im Prinzip auf alle zu. Jetzt soll die Wassersparte separat betrachtet werden. Wenn also ein kommunales Unternehmen mehr als 80 Prozent seines Wassergeschäfts in der eigenen Kommune macht, kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden.

„Wenn sie sauber umgesetzt wird, habe ich kein Problem mehr mit der Richtlinie“, sagt Evelyne Gebhardt, SPD-Abgeordnete im Europarlament, die im Ausschuss deshalb nicht dafür gestimmt hat. Städtetagspräsident Christian Ude sprach von einem „positiven Signal“. „Den Ankündigungen müssen jetzt allerdings Taten folgen“, so Ude, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Münchner Stadtwerke ist.

Der Verband kommunaler Unternehmen fordert weitere Korrekturen. Nach wie vor seien 400 von 800 der kommunalen Wasserversorger von der Ausschreibungspflicht betroffen, schätzt der Verband. All jene nämlich, die über eine private Beteiligung verfügen. Der Kölner Versorger Rheinenergie, an dem der RWE-Konzern zu 20 Prozent beteiligt ist, sieht das anders.

Man habe Barniers Einlenken „mit sehr großer Freude“ aufgenommen, so Unternehmenssprecher Christoph Preuß zur taz. Sollte Barniers Ankündigung umgesetzt werden, gebe es keinen Grund mehr für Kritik. Denn Rheinenergie macht deutlich mehr als 80 Prozent seines Wassergeschäfts direkt in Köln. Nach der Interpretation des Unternehmens sollen auch teilprivatisierte Versorgungsunternehmen von der Neuregelung betroffen sein.

Die grüne Europaabgeordnete Heide Rühle kann eine solche Änderung nicht erkennen. Zudem werde gerade kleinere Kommunen die Kooperation bei der Wasserversorgung weiterhin erschwert. Banier hatte lediglich schwammig gesagt, dass die Probleme gelöst werden können.

Welche Interpretation auch stimmen mag – verbindlich ist erst ein schriftlicher Entwurf, der dann zwischen der EU-Kommission, den EU-Regierungen und dem EU-Parlament diskutiert wird. Um in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein, fordern die Kritiker eine generelle Ausnahmeregelung für die Wasserwirtschaft.

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