Kommentar „Mann in blau“: Harte Polizisten, milde Justiz

Das Landgericht Berlin hat die Strafen für prügelnde Polizisten auf der „Freiheit statt Angst“-Demo abgemildert. Das ist ein fatales Signal.

Lange ist es her, doch jeder sollte dieses Video sofort noch einmal im Internet ansehen: 2009, „Freiheit statt Angst“-Demo, Polizisten prügeln den „Mann in Blau“. Wer sich jene Bilder in Erinnerung ruft, versteht nicht, was das Landgericht Berlin am vergangenen Dienstag in der Angelegenheit geurteilt hat.

Es hat die vor einem Jahr verhängten Strafen gegen die beiden verantwortlichen Polizisten deutlich abgemildert. Das ist nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern ein fatales Signal.

Denn eine öffentliche Verhandlung des Vorfalls war überhaupt erst durch den lang anhaltenden Druck der Öffentlichkeit zustande gekommen. Zig Menschen klickten das Video im Netz und forderten monatelang, die Beamten endlich zur Rechenschaft zu ziehen; so viele Medien wie selten berichteten und debattierten über Polizeigewalt. Dieser Druck spielte durchaus eine große Rolle bei der folgenden Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizisten.

Jetzt, da die Öffentlichkeit ihren Job erledigt und sich abgewendet hat, urteilt ein Gericht: War alles gar nicht so schlimm. Und das, obwohl sogar die Staatsanwaltschaft die Ursprungsstrafen für die Polizisten für zu milde hielt! Aus vorsätzlicher wird fahrlässige Körperverletzung. Aber wie soll sich der Laie denn bitte schön sonst eine „vorsätzliche“ Körperverletzung vorstellen als so, wie es das Video dokumentiert?

Vier Jahre sind seit der Tat vergangen. Doch die Wiederaufnahme der öffentlichen Debatte darüber ist heute nötiger denn je.

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Jahrgang 1985, ist Redakteur im Berlin-Ressort der taz und kümmert sich vor allem um Arbeits- und Wirtschaftsthemen. Vor seiner Ausbildung zum Redakteur an der Deutschen Journalistenschule in München hat er in Potsdam Politik-, Verwaltungswissenschaften und Philosophie studiert.

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