Neuregelung der Erbschaftsteuer: Teilerfolg für Jammer-Erben

Schäuble legt seinen Gesetzesentwurf vor. Wie geplant werden Privatvermögen von Firmenerben herangezogen – aber es gibt neue Ausnahmen.

Klleine Figuren stehen auf einer Erbschaftsteuererklärung und Geldscheine

Reiche Firmenerben müssen mehr zahlen. Foto: dpa

BERLIN taz | Wochenlang hatte es hinter den Kulissen erbitterten Streit über die Neuregelung der Erbschaftsteuer gegeben, am Dienstag legte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen lange mit Spannung erwarteten Gesetzentwurf vor – und kommt den Kritikern aus der Wirtschaft und den süddeutschen Bundesländern in Teilen entgegen.

Zwar bleibt es im Grundsatz dabei, dass sehr reiche Firmenerben deutlich stärker zur Kasse gebeten wird als bisher. Die aktuell geltende Regelung, die Betriebsvermögen komplett von der Erbschaftsteuer befreit, sofern die Arbeitsplätze eine Zeit lang erhalten bleiben, war vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden. Künftig soll der Freibetrag auf 20 Millionen Euro begrenzt und zur Zahlung auch die Hälfte des Privatvermögens herangezogen werden.

Gegen diese Vorstellungen waren nicht nur Wirtschaftsverbände Sturm gelaufen; auch Bayern und das grün-rot regierte Baden-Württemberg, wo viele Familienunternehmen sitzen, hatten die Schäubles Pläne als mittelstandsfeindlich kritisiert.

Im Vergleich zu den ursprünglichen Vorstellungen des Finanzministers sieht der nun vorgestellte Gesetzentwurf daher eine Reihe von neuen Einschränkungen vor. So soll der Freibetrag auf 40 Millionen Euro steigen, wenn es sich um ein reines Familienunternehmen handelt, das seine Gewinne nicht ausschüttet, sondern reinvestiert. Zudem bleiben Unternehmen mit weniger als drei Angestellten von der Erbschaftsteuer komplett befreit; darunter fällt nach Auskunft des Finanzministeriums die Hälfte aller Betriebe.

Erbe kann wählen

Ein Zugeständnis macht Schäuble auch bei der umstrittenen Berücksichtigung der Privatvermögen. Zwar bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Finanzämter bei reichen Erben, die über der Schwelle liegen, auf die Hälfte des vorhandenen und neu geerbten Privatvermögens zugreifen dürfen, um die Erbschaftsteuerschuld zu begleichen. Allerdings soll es dazu jetzt eine Alternative geben: Wer sein Privatvermögen nicht offenlegen will, kann stattdessen einen höheren Anteil der Erbschaft versteuern lassen; bei sehr hohen Privatvermögen ist diese Variante nach Auskunft des Ministeriums für den Erben günstiger.

Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid sagte zu den Vorschlägen, sein Land habe sich in wichtigen Punkten durchgesetzt. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie lobte die „konstruktive Bewegung“ bei der Freigrenze der Erbschaftsteuer. „Dies kann Belastungseffekte mildern“, sagte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

Scharfe Kritik kam hingegen von den Grünen im Bundestag. Schon die bisher diskutierte 20-Millionen-Freigrenze hätte dazu geführt, dass in über 99 Prozent Betriebsvermögen steuerfrei vererbt werden können, sagte die steuerpolitische Sprecherin Lisa Paus. „Mit der nun geplanten Aufweichung verschärft sich die Ungleichbehandlung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen weiter.“

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