Neuseeländisches Gericht: Kim Dotcom soll ausgeliefert werden

Nach jahrelangem Hin und Her könnte es für Dotcom nun eng werden. Ein Richter sieht genügend Gründe für dessen Auslieferung von Neuseeland an die USA.

Porträt Kim Dotcom

Kim Dotcom während der Anhörung in Auckland. Foto: reuters

WELLINGTON ap | Dem Gründer des Internetdienstes Megaupload, Kim Dotcom, droht in den USA nun der Prozess: Ein Richter befand am Mittwoch in Auckland, dass der exzentrische Unternehmer und drei weitere Angeklagte von Neuseeland an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden können.

Die dortigen Behörden werfen den Männern unter anderem Verschwörung zu Urheberrechtsverstößen und Geldwäsche vor. Dotcoms Anwälte kündigten an, gegen die Auslieferung in Berufung zu gehen.

Der gebürtig aus Kiel stammende Kim Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, kämpft seit fast vier Jahren gegen eine Überstellung. 2012 ließen US-Staatsanwälte seinen Filesharing-Dienst Megaupload schließen. Dotcom und seine Mitarbeiter wurden angeklagt, weil sie mit der Webseite das millionenfache illegale Hochladen von Musik und Filmen ermöglicht hätten.

Der Dienst gehörte einst zu den populärsten Webseiten im Internet. Laut der Staatsanwaltschaft nahm Dotcom durch Megaupload mindestens 175 Millionen Dollar ein, ein Großteil der Gewinne wurde demnach durch illegale Downloads von Filmen gemacht. Der 41-Jährige argumentiert, dass er nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, wenn Leute versuchten, seine Seite für rechtswidrige Aktionen zu nutzen.

Rechtmäßiger Anspruch

Über neun Wochen hinweg hatte Richter Nevin Dawson Plädoyers in dem Fall gehört. In seinem Urteil verwies er auf „das überwältigende Überwiegen von Beweisen“. Die Aufgabe des Richters bestand darin, zu klären, ob die USA einen rechtmäßigen Anspruch in dem Fall haben. Mit der Frage nach der Schuld oder Unschuld der vier Angeklagten musste sich Dawson nicht befassen.

Der Fall könnte größere Auswirkungen auf die Urheberrechtsregeln im Internet haben. Dotcoms Anwalt Ron Mansfield sagte bereits vor der jüngsten Entscheidung, sollte sich die Darstellung der US-Behörden durchsetzen, müssten auch Dienste von YouTube bis Facebook ihre Inhalte sorgfältiger überwachen.

Zudem steht die Frage im Raum, wie weit die Gerichtsbarkeit der USA in einer Zeit reicht, in der das Internet viele traditionelle Grenzen verwischt hat. So hat Dotcom erklärt, noch nie einen Fuß in die USA gesetzt zu haben. Dessen Anwalt Ira Rothken erklärte über Twitter: „Der Gerechtigkeit wurde heute keine Genüge getan.“ Er freue sich darauf, dass die Entscheidung vor Gericht erneut unter die Lupe genommen werde.

Die neuseeländische Justizministerin Amy Adams muss zudem jegliche Auslieferung von Angeklagten per Unterschrift absegnen. In einer Stellungnahme kündigte sie an, vor einer endgültigen Entscheidung das Ergebnis möglicher Berufungsverfahren abzuwarten. Neben Dotcom fordern die USA die Auslieferung der früheren Megaupload-Mitarbeiter Mathias Ortmann, Bram van der Lokl und Finn Batato. Sie blieben nach dem jüngsten Urteil bis zum Ausgang ihrer Berufungsanträge auf freiem Fuß.

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