Wer ein Tier zu „artfremden“ sexuellen Handlungen zwingt, soll bis zu 25.000 Euro bezahlen. Darauf hat sich die Koalition geeinigt. Zoophile wollen klagen.von Christian Rath

Bis 1969 galt Sex mit Tieren juristisch als „widernatürliche Unzucht“ – genau wie Sex unter Männern. Bild: imago/Volker Preußer
FREIBURG taz | In Deutschland soll Sex mit Tieren bald wieder generell verboten sein. Das sieht eine Novelle des Tierschutzgesetzes vor, auf die sich die schwarz-gelbe Koalition geeinigt hat. Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
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Früher war „widernatürliche Unzucht“ strafbar. Betroffen war sowohl der Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern als auch der Sex zwischen Mensch und Tier (Sodomie oder Zoophilie genannt). 1969 wurde dann das Sexualstrafrecht liberalisiert und die Strafvorschriften entfielen. Sex mit Tieren ist seitdem nur noch strafbar, wenn dem Tier dabei erhebliche Verletzungen zugefügt werden. Die Vorschrift fand sich deshalb nicht mehr im allgemeinen Strafgesetzbuch, sondern im Tierschutzgesetz.
Bei der jetzt geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes wollte Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) hieran eigentlich nichts ändern. Doch Tierschutzverbände machten Druck, sprachen von „Tierschändung“ und „Tiervergewaltigung“. In Anzeigen benutzten sie drastische Fotos von übel zugerichteten Tieren, obwohl solche Fälle ja heute schon strafbar sind.
Aigner reagierte Ende August und versprach, dass Sex mit Tieren künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Dabei sollten auch „nicht erhebliche“ Verletzungen infolge solcher Praktiken mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Die Grünen haben die von der schwarz-gelben Koalition geplante Tierschutzreform scharf kritisiert.
„Die Angst der niedersächsischen Union und FDP, bei der Pferdezüchterlobby Prozente zu verlieren, hat dazu geführt, dass das Verbot des Schenkelbrandes nicht kommen wird“, sagte die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Bärbel Höhn.
Auch bei der Ferkelkastration sei die sich nun abzeichnende Kompromisslinie „windelweich und ein Geschenk an die Billigfleischindustrie“, sagte Höhn. Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) werde „wie ein Zirkuspferd vorgeführt“. (dpa)
Zuletzt hat die Koalition den Gesetzentwurf noch einmal verschärft. Nun kommt es nicht mehr auf eine Verletzung des Tieres an, entscheidend ist der Zwang zu „artwidrigem Verhalten“. Die Koalition will verbieten, ein Tier „für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ Das erklärte Hans-Michael Goldmann (FDP), der Vorsitzende des Agrarausschusses.
Die Verschärfung ist möglicherweise der Ausgleich dafür, dass die eigentlichen Reformziele nicht erreicht wurden. Aigner wollte ab 2017 die betäubungslose Kastration von Ferkeln verbieten. Außerdem sollten Brandzeichen an Pferden verboten werden. In beiden Punkten musste Aigner auf Druck der Agrar- und Pferdelobby zurückstecken. Nach der schwarz-gelben Einigung soll der Schenkelbrand mit schmerzstillenden Maßnahmen erlaubt bleiben. Bei der Ferkelkastration soll erst ab Ende 2018 eine Art örtliche Betäubung vorgeschrieben werden.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes soll am Mittwoch im Agrarausschuss beraten und Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden.
Das Zoophilie-Verbot betrifft vor allem die relativ kleine Szene von Menschen, die offen oder anonym dazu stehen, dass sie Sex mit Tieren haben. Aus ihren Reihen wurde eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Witzige Diskussion. ...
ich habe seit mehr als 30 jahren Kontakt mit diesem Thema und ich darf sagen und schwöre es, notfalls auch vor Gott, dass i ...
Interessant hierbei ist der Passus: Zwang zu „artwidrigem Verhalten“. Es bleibt zu hoffen, dass eine derart scharfe gesetzl ...
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