Die Zuschüsse des Familiensministeriums an die Jugendverbände der Parteien sind rechtswidrig. Geklagt hatte die Parteijugend der Linkspartei.von Anne Koark

Muss nicht an solid zahlen, darf aber der restlichen Parteijugend kein Geld mehr zukommen lassen: Familienministerin Kristina Schröder. Bild: dpa
BERLIN taz/epd | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die bisherige Praxis der Finanzierung von Parteijugendorganisationen für insgesamt rechtswidrig. Zuschüsse des Bundesfamilienministeriums aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans an Organisationen wie die Junge Union oder die Jusos stellten eine „verdeckte Parteifinanzierung" dar, befanden die Richter. Geklagt hatte die Jugendorganisation der Linkspartei solid, die bisher im Gegensatz zu den anderen politischen Jugendorganisationen kein Geld vom Familienministerium bekommen hatte.
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2006 hatte solid die Zuschüsse beantragt. Das Ministerium lehnte die Förderung ab, da es an der Verfassungskonformität der Organisation zweifelte. Im Berufungsverfahren wies das Oberverwaltungsgericht die Klage nun ab, da es generelle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Finanzierung aller Jugendorganisationen gebe. Wenn politische Jugendorganisationen vom Staat finanziell unterstützt werden, wirke sich das auf die politische Willensbildung aus, sagte der Vorsitzende Richter Reinhard Schultz-Erwert.
Die Frage, wer die Zuschüsse erhalte, dürfe deshalb nicht nach verwaltungsinternen Richtlinien entschieden werden. „Diese bedürfen einer gesetzlichen Regelung. Diese Regelung fehlt aber“, so Schultz-Erwert. Da es nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts keine gesetzliche Grundlage für die Förderung gibt, stehe auch der Linksjugend eine solche nicht zu. Natürlich sei somit auch die Bezuschussung der anderen politischen Jugendorganisationen rechtswidrig.
Bislang profitierten von der Unterstützung vor allem Jusos und Junge Union: Jeweils rund 300.000 Euro erhielten die Verbände im Jahr 2006 vom Familienministerium. Die Grüne Jugend und die Jungen Liberalen bekamen etwa 100.000 Euro. Die Linksjugend hatte für das gleiche Jahr 64.000 Euro beantragt. Die Bearbeitung von Anträgen für die Folgejahre ist bis zur Beendigung des Rechtsstreits erst einmal ausgesetzt.
Da das Oberverwaltungsgericht die generelle Förderung von politischen Jugendvereinigungen für fragwürdig hält, ließ es die Frage offen, ob dass Familienimisterium rechtmäßig handelte, indem es die Förderung der Linksjugend aufgrund von Zweifeln an der Verfassungskonformität verweigerte.
Schultz-Ewert erklärte allerdings, dass die Vorbehalte einer genaueren Prüfung wohl nicht standgehalten hätten. 2009 war das Berliner Verwaltungsgericht bereits zu der gleichen Auffassung gekommen. Wegen „grundsätzlicher Bedeutung" lässt das Oberverwaltungsgericht Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Diese Möglichkeit will die Linksjugend nach ersten Aussagen auch nutzen. Gleichzeitig möchte sie einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht stellen, dass die Bezuschussung anderer Jugendorganisationen eingestellt wird.
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